Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann sagt: „Das Urteil des OVG Koblenz ist von Bedeutung, da es regelmäßig vorkommt, dass Beschwerdeführer ihr Recht wahrnehmen, gegen unsere Bescheide gerichtlich vorzugehen. Mit dem Koblenzer Richterspruch herrscht nun eine größere Rechtsklarheit. Wir wollen und müssen Beschwerden bearbeiten, haben aber Spielräume, um eine angemessene Entscheidung zu treffen.“

Veröffentlicht am 25. November 2020
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