Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann sagt: „Das Urteil des OVG Koblenz ist von Bedeutung, da es regelmäßig vorkommt, dass Beschwerdeführer ihr Recht wahrnehmen, gegen unsere Bescheide gerichtlich vorzugehen. Mit dem Koblenzer Richterspruch herrscht nun eine größere Rechtsklarheit. Wir wollen und müssen Beschwerden bearbeiten, haben aber Spielräume, um eine angemessene Entscheidung zu treffen.“

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Bianca Dürschlag Datenschutzbeauftragte
Bianca Dürschlag
Veröffentlicht am 25. November 2020

Bianca Dürschlag setzt als von der DEKRA zertifizierte Fachkraft für den Datenschutz geforderte Richtlinien für unsere Kunden kompetent um. Schwerpunkt dabei bildet die EU Datenschutzrichtlinie.