Der Auskunftsanspruch umfasst, nach jüngster Entscheidung des LG Köln, auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen. LG Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch umfasst auch auch bloße Gesprächsvermerke und Telefonnotizen www.dr-bahr.com Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn! « Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag »