Ihr externer Datenschutzbeauftragter um Ihre Ziele mit Sicherheit zu erreichen.
Mit WIEMER /ARNDT profitieren Sie mehrfach: Sie mindern nicht nur Ihr unternehmerisches Schadenersatzrisiko, sondern punkten mit einer optimalen und transparenten Strukturierung Ihrer Datenverarbeitung auch bei Kunden, Auftraggebern und Partnern.
Es sprechen viele weitere Vorteile für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (extern). Zum einen bindet die interne Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten personelle Ressourcen. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie also Personalkapazitäten und die Kosten für die Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters einsparen.
Zum anderen hat ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB extern) einen professionellen und objektiven Blick auf die Organisationsabläufe und greift nicht in interne Abläufe ein.
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Einige Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000.000 EUR oder von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Wer auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet, setzt sich außerdem einem erhöhten Schadenersatzrisiko aus: Kommt es zu Beanstandungen, gibt es keine Möglichkeit einer Exkulpation.
Bestellen Sie jetzt Ihren externen Datenschutzbeauftragten und geben Sie Ihren Datenschutz in professionelle Hände.Sie möchten gern das All-Inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und Organisationsabläufe möglichst datenschutzkonform zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus Datenschutzberatung und der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen und Einrichtungen mit einer komplexen Struktur sowie der vermehrten Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten.
Sie beschäftigen einen internen Datenschutzbeauftragten und möchten ihn gern regelmäßig mit aktuellem Fachwissen und Expertise unterstützen? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer Datenschutzberatung. Unsere Datenschutzberater in Berlin, Freiburg und an der Ruhr unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen des Datenschutzes.
Informieren Sie sich hier über die Datenschutzberatung.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Thema in der heutigen Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die sich ständig verändernden Technologien und das Aufkommen von Datenschutzgesetzen. In Deutschland sind zwei der wichtigsten Datenschutzgesetze das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl beide Gesetze den Schutz personenbezogener Daten zum Ziel haben, gibt es einige wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten. In diesem Artikel werden diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten erörtert, um den Lesern ein besseres Verständnis über die beiden Gesetze zu ermöglichen.
Gemeinsamkeiten: Eines der offensichtlichsten Merkmale, die BDSG und DSGVO gemeinsam haben, ist ihr Zweck. Beide Gesetze sollen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen indem sie festlegen, wie Unternehmen und Organisationen mit persönlichen Informationen umgehen müssen. So schützen diese Gesetze die Privatsphäre der Menschen. Sie legen auch fest, welche Rechte Personen haben, um ihre Information zu kontrollieren und zu schützen. Dies bedeutet, dass sowohl das BDSG als auch die DSGVO bestimmte Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellen. Beispielsweise muss jedes Unternehmen oder jede Organisation seine Kundendaten ordnungsgemäß speichern und schützen. Außerdem müssen sie alle Personendaten löschen oder ändern, wenn dies von dem betroffenen Einzelnen gefordert wird. Des Weiteren haben sowohl das BDSG als auch die DSGVO den gleichen grundlegenden Ansatz für den Umgang mit personengebundene Daten. Sowohl das BDSG als auch die DSGVO verlangen von Unternehmen und Organisationen eine Einwilligungserklärung des Betroffen vor der Verarbeitung persönlicher Information abzugeben.
Unterschiede: Trotz einiger Gemeinsamkeit gibt es auch deutliche Unterschied zwischen dem BDSG und der DSGVO. Der größte Unterschied ist in ihrem Anwendungsbereich zu finden; Das BDSG gilt nur für Organisation innerhalb Deutschlands, wohingegen die DSGVO für alle EU-Mitgliedsländer gilt. Aus diesem Grund ist es notwendig für deutsche Organisation sich an beide Regelwerke zu halten um sowohl national als auch international datensichere Prozesse handhabbar machen zu können. Darüber hinaus hat das BDSG strengere Bestimmung im Vergleich zur DSGVO was den Umgang mit sensiblen Information anbelangt; beispielsweise kann ein Unternehmen in Deutschland ohne Einwilligung des Betroffen keine biometrischen Daten erheben oder verarbeitet aber andere EU Länder erlauben solche Prozeduren unter bestimmten Umständen trotzdem. Insgesamt ist festzuhalten, dass die DSGVO ein EU weit gültiges Regelwerk ist welches von allen Mitgliedsländer respektiert und angewandt werden sollte.
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener Personen richtet sich nach der DSGVO. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und gilt seit dem 25.05.2018 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine neue europäische Datenschutzgesetzgebung. Die DSGVO ist ein wichtiger Schritt für mehr Datenschutz und Sicherheit in Europa und weltweit. Die DSGVO sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Daten besser schützen und dass die Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. Die DSGVO unterscheidet sich von dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem deutschen Gesetz über den Datenschutz, in vielerlei Hinsicht. Das BDSG wurde 1980 verabschiedet und hat sich seitdem stark verändert. Die DSGVO hingegen stammt aus dem Jahr 1995 und ist daher aktueller und detaillierter als das BDSG. Die DSGVO enthält viele neue Bestimmungen und Vorschriften, die das BDSG nicht enthält. Einige der wichtigsten Unterschiede zwischen dem BDSG und der DSGVO sind: 1) Die DSGVO ist ein EU-Recht und gilt daher für alle Unternehmen in Europa, unabhängig davon, ob diese in Deutschland ansässig sind oder nicht. Das BDSG hingegen gilt nur für deutsche Unternehmen. 2) Die DSGVO enthält detailliertere Regelungen zu den Themen Persönlichkeitsrecht, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre als das BDSG. 3) Die DSGVO enthält strengere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz als das BDSG. 4) Die DSGVO erlaubt es Betroffenen einfacher, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden einzureichen als das BDSG.
1. Die DSGVO ist ein EU-Recht und gilt daher für alle Unternehmen in Europa, unabhängig davon, ob diese in Deutschland ansässig sind oder nicht. Das BDSG hingegen gilt nur für deutsche Unternehmen. 2. Die DSGVO enthält detailliertere Regelungen zu den Themen Persönlichkeitsrecht, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre als die BDSG.. 3. Die DSGVO enthält strengere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz als das BDSG. 4.Die DSGVO erlaubt es Betroffenen einfacher, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden einzureichen als das BDSG.
Die DSGVO ist ein wesentlich modernes und fortschrittlicheres Datenschutzgesetz als das BDSG.
Die Datenschutz-Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahren ein Thema für die politische und gesellschaftliche Diskussion. Die DSGVO hat nun dazu geführt, dass sich diese Gesetze weiterentwickelt haben. Dennoch gibt es noch immer viele Unterschiede zwischen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unter dem BDSG wird die Verarbeitung personenbezogener Daten definiert als „jede Art von Handlung oder Aktivität mit Daten“. Dabei können Daten in jeglicher Form verarbeitet werden, also auch in digitaler oder analoger Form. Die DSGVO hingegen definiert die Verarbeitung personenbezogener Daten als „jede Art von Handlung oderAktivität mit Einzelangaben dem Betroffenen nach dem insbesondere dieHerkunft, das Bestimmungszwecke der Verarbeitung intern oder extern sowie das Recht und die Freiwilligkeit der Verarbeitung folgern“. Hier wird deutlich, dass die DSGVO eine engere Definition der Verarbeitung personenbezogener Daten hat als das BDSG. Unter dem BDSG ist es zudem möglich, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern dies erforderlich ist. Unter der DSGVO ist dies jedoch nicht mehr möglich; hier muss stattdessen die Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Auch bei der Rechtfertigung für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter dem BDSG und der DSGVO gibt es Unterschiede. So kann unter dem BDSG nur angegeben werden, welches berechtigte Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht; unter der DSGVO muss hingegen auch genau beschrieben werden, welche Interessen berührt werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt.
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