Datenschutz macht stärker. Und schnell.

Externer Datenschutzbeauftragter — Aufgaben, Kosten und Bestellung

Ob kleines Dienstleistungsunternehmen, Arztpraxis oder mittelständischer Betrieb: Sobald die gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten greift, stellt sich sofort die Frage — intern oder extern? Die meisten Unternehmen entscheiden sich für den externen Datenschutzbeauftragten. Er ist unabhängig, fachlich spezialisiert und in der Regel deutlich kostengünstiger als eine interne Lösung.

Wiemer Arndt bestellt seit 2009 externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen, Sozialeinrichtungen und Organisationen in ganz Deutschland. Zertifiziert, erfahren, mit Büros in Berlin, Freiburg und im Ruhrgebiet.

Datenschutzbeauftragter Freiburg

100 % datenschutzkonform gemäß EU-DSGVO, BDSG, TTDSG und DSG-EKD im Rundum-sorglos-Paket

Ihr externer Datenschutzbeauftragter, um Ihre Ziele mit Sicherheit zu erreichen.

  • Berufung als externer Datenschutzbeauftragter
  • persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
  • Vor Ort und/oder Remote
  • Unterstützung rund um AV Verträge, VVT, AV-Verträge, TOM, DSGVO Reporting, Schulungen, Auditierung u.v.m.
  • Audits Ihrer Prozesse
  • Für KMUs, Konzerne und soziale Träger und Einzelunternehmer
  • Regelmäßige Updates zur Datenschutzgesetzgebung
  • Umfassende Dokumentation, Vorlagen und Muster

Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit langjähriger Erfahrung

Mit Wiemer Arndt profitieren Sie mehrfach: Sie mindern nicht nur Ihr unternehmerisches Schadenersatzrisiko, sondern punkten mit einer optimalen und transparenten Strukturierung Ihrer Datenverarbeitung auch bei Kunden, Auftraggebern und Partnern.

Es sprechen viele weitere Vorteile für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (extern). Zum einen bindet die interne Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten personelle Ressourcen. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie also Personalkapazitäten und die Kosten für die Weiterbildung des jeweiligen Mitarbeiters einsparen.
Zum anderen hat ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB extern) einen professionellen und objektiven Blick auf die Organisationsabläufe und greift nicht in interne Abläufe ein.

Datenschutzberatung Berlin Datenschutzbeauftragter Freiburg

Eine Auswahl zufriedener Kund : innen

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

Mitgliedschaften und Zertifikate

Bereiche des Datenschutz

Bestellung eines Datenschutz­beauftragten

Datenschutz­beratung zur Unterstützung der verantwortlichen Stelle oder des internen DSB

Datenschutz als Management-Aufgabe! Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von bestehenden Prozessen.

Unser Schulungsangebot präsenz und online

Organisieren Sie Ihren Datenschutz mit unserem Datenschutzmanagementsystem.

Datenschutzzeichen für die Umsetzung des Datenschutzes durch Ihre Mitarbeiter im Unternehmen

Die Vorteile einer Bestellung Ihres externen Datenschutzbeauftragten

  • hohe fachliche Kompetenz
  • externer Datenschutzbeauftragter ist nicht „betriebsblind“
  • langjährige Erfahrung im Datenschutz-Management
  • Übernahme der Haftung (gem. Vertrag)
  • kurze „Bruttoarbeitszeiten“
  • kalkulierbare Fixkosten

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir folgenden Leistungen:

  • Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • Überprüfung Ihrer Websites, Shops und Software auf Einhaltung des Datenschutzes (WebAudit)
  • Implementierung eines Cookie Consent auf Ihrer Website
  • Bearbeitung von Datenpanne
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Prüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträge / SCC)
  • Nutzung des preisgekrönten Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
  • Eigene Software für Datenschutz Online Schulung für Mitarbeiter
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Erstellung von Betroffeneninformationen
  • und vieles mehr…

Einige Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000.000 EUR oder von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Fehlt ein Datenschutzbeauftragter, setzt sich außerdem einem erhöhten Schadenersatzrisiko aus: Kommt es zu Beanstandungen, gibt es keine Möglichkeit einer Exkulpation.

Externer Datenschutzbeauftragter / Externe Datenschutzbeauftragte

Kombi 1: Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter

Sie möchten gern das All-inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und Organisationsabläufe möglichst datenschutzkonform zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus Datenschutzberatung und der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen und Einrichtungen mit einer komplexen Struktur sowie der vermehrten Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten.

Kombi 2: Ihr interner Datenschutzbeauftragter erhält Datenschutzberatung

Sie möchten, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter regelmäßig mit aktuellem Fachwissen und Expertise unterstützt wird? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer Datenschutzberatung. Unsere Datenschutzberater in Berlin, Freiburg und an der Ruhr unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen des Datenschutzes.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen BDSG & DSGVO

1. Einleitung

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Thema in der heutigen Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die sich ständig verändernden Technologien und das Aufkommen von Datenschutzgesetzen. In Deutschland sind zwei der wichtigsten Datenschutzgesetze das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl beide Gesetze den Schutz personenbezogener Daten zum Ziel haben, gibt es einige wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten. In diesem Artikel werden diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten erörtert, um den Lesern ein besseres Verständnis über die beiden Gesetze zu ermöglichen.

Gemeinsamkeiten: Eines der offensichtlichsten Merkmale, die BDSG und DSGVO gemeinsam haben, ist ihr Zweck. Beide Gesetze sollen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen, indem sie festlegen, wie Unternehmen und Organisationen mit persönlichen Informationen umgehen müssen. So schützen diese Gesetze die Privatsphäre der Menschen. Sie legen auch fest, welche Rechte Personen haben, um ihre Information zu kontrollieren und zu schützen. Dies bedeutet, dass sowohl das BDSG als auch die DSGVO bestimmte Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellen. Beispielsweise muss jedes Unternehmen oder jede Organisation seine Kundendaten ordnungsgemäß speichern und schützen. Außerdem müssen sie alle Personendaten löschen oder ändern, wenn dies von dem betroffenen Einzelnen gefordert wird. Des Weiteren haben sowohl das BDSG als auch die DSGVO den gleichen grundlegenden Ansatz für den Umgang mit personengebundene Daten. Sowohl das BDSG als auch die DSGVO verlangen von Unternehmen und Organisationen eine Einwilligungserklärung des Betroffen vor der Verarbeitung persönlicher Information abzugeben.

Unterschiede: Trotz einiger Gemeinsamkeit gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen dem BDSG und der DSGVO. Der größte Unterschied ist in ihrem Anwendungsbereich zu finden. Das BDSG gilt nur für Organisation innerhalb Deutschlands, wohingegen die DSGVO für alle EU-Mitgliedsländer gilt. Aus diesem Grund ist es notwendig für deutsche Organisation sich an beide Regelwerke zu halten, um sowohl national als auch international datensichere Prozesse handhabbar machen zu können. Darüber hinaus hat das BDSG strengere Bestimmung im Vergleich zur DSGVO, was den Umgang mit sensiblen Informationen anbelangt. Beispielsweise kann ein Unternehmen in Deutschland ohne Einwilligung des Betroffen keine biometrischen Daten erheben oder verarbeitet, aber andere EU Länder erlauben solche Prozeduren unter bestimmten Umständen trotzdem. Insgesamt ist festzuhalten, dass die DSGVO ein EU-weit gültiges Regelwerk ist, welches von allen Mitgliedsländern respektiert und angewandt werden sollte.

2. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte betroffener Personen richtet sich nach der DSGVO. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und gilt seit dem 25.05.2018 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.

3. Gemeinsame Merkmale von BDSG & DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Datenschutzgesetzgebung und ein wichtiger Schritt für mehr Datenschutz und Sicherheit in Europa und weltweit. Sie sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Daten besser schützen und dass die Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. Die DSGVO unterscheidet sich von dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem deutschen Gesetz über den Datenschutz, in vielerlei Hinsicht. Das BDSG wurde 1980 verabschiedet und hat sich seitdem stark verändert. Die DSGVO hingegen stammt aus dem Jahr 2016 und ist daher aktueller und detaillierter als das BDSG und zudem auch strenger. Die DSGVO enthält viele neue Bestimmungen und Vorschriften, die das BDSG nicht enthält.

4. Unterschiede zwischen BDSG und DSGVO

1. Die DSGVO ist ein EU-Recht und gilt daher für alle Unternehmen in Europa, unabhängig davon, ob diese in Deutschland ansässig sind oder nicht. Das BDSG hingegen gilt nur für deutsche Unternehmen. 2. Die DSGVO enthält detailliertere Regelungen zu den Themen Persönlichkeitsrecht, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre als die BDSG. 3. Die DSGVO enthält strengere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz als das BDSG. 4. Die DSGVO erlaubt es Betroffenen einfacher, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden einzureichen als das BDSG.

5. Fazit

Die DSGVO ist ein wesentlich modernes und fortschrittlicheres Datenschutzgesetz als das BDSG.

Die Datenschutz-Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahren ein Thema für die politische und gesellschaftliche Diskussion und die DSGVO hat nun dazu geführt, dass sich diese Gesetze weiterentwickelt haben. Dennoch gibt es noch immer viele Unterschiede zwischen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unter dem BDSG wird die Verarbeitung personenbezogener Daten definiert als „jede Art von Handlung oder Aktivität mit Daten“. Dabei können Daten in jeglicher Form verarbeitet werden, also auch in digitaler oder analoger Form. Bei der DSGVO hingegen wird deutlich, dass die Definition der Verarbeitung personenbezogener Daten enger ist als beim BDSG. Unter dem BDSG ist es zudem möglich, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern dies erforderlich ist. Unter der DSGVO ist dies jedoch nicht mehr möglich; hier muss stattdessen die Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Auch bei der Rechtfertigung für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter dem BDSG und der DSGVO gibt es Unterschiede. So kann unter dem BDSG nur angegeben werden, welches berechtigte Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht; unter der DSGVO muss hingegen auch genau beschrieben werden, welche Interessen berührt werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt.

Unser Team

Christian Arndt

Christian Arndt

KI Beauftragter

„Wer das Internet erfolgreich nutzen will, muss seine Gesetze verstehen.“

Rebecca Wiemer

Datenschutz

„Erfolg im Internet kann nur Hand in Hand mit einem wohl durchdachten Datenschutzkonzept gehen“.

Rebecca Wiemer

Kosten

Datenschutz Beratung Online
ab 101 €Einmalig
  • Beratung durch einen zertifizierten Datenschutzberater via Online Meeting Plattform gestellt durch WIEMER / ARNDT oder einer von Ihnen gewünschten Plattform.
Datenschutz Audit vor Ort
ab 4.462,50 €Einmalig
  • Prüfung aller Abteilungen / Prozesse hinsichtlich Datenschutzkonformität nach DSGVO. Die Abteilungen und Prozesse zur Prüfung sind abhängig von Ihrem Unternehmen und der Branche, in der Sie tätig sind.

FAQ externer Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die bei einer Organisation für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich ist. In vielen Unternehmen wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt, um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden.

Die Auswahl eines Datenschutzbeauftragten ist keine leichte Aufgabe. Es gibt jedoch einige Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Zuerst muss der Beauftragte in Bezug auf seine fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen qualifiziert sein. Darüber hinaus sollte er oder sie über umfangreiche Kenntnisse der geltenden Datenschutzgesetze verfügen und in der Lage sein, diese Gesetze anzuwenden.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu überwachen und sicherzustellen. Zu den Pflichten des Beauftragten gehört es auch, alle Betroffenen über ihre Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Darüber hinaus sollte er oder sie regelmäßig überprüfen, ob die Verarbeitung von personenbezogen.

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu überwachen und sicherzustellen. Zu den Pflichten des Beauftragten gehört es auch, alle Betroffenen über ihre Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Darüber hinaus sollte er oder sie regelmäßig überprüfen, ob die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Rechtsgrundlage entspricht.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, sollte der Datenschutzbeauftragte ein fundiertes Wissen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit mitbringen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass er oder sie über organisatorisches Geschick verfügt, um die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen.

Die Risiken, die mit dem Einsatz von internen oder externen datenschutzrechtlichen Beauftragten einhergehen, sind im Wesentlichen die gleichen. Zu den wesentlichen Risiken gehören: Datenschutzverletzungen, IT-Sicherheitslücken und finanzielle Schäden.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Fachperson oder ein Unternehmen, das die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des Datenschutzbeauftragten für eine Organisation übernimmt — ohne dort angestellt zu sein. Die rechtliche Grundlage bilden Art. 37–39 DSGVO sowie § 38 BDSG.

Seine Aufgaben sind identisch mit denen eines internen DSB:

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

Überwachung der DSGVO-Konformität — Der externe DSB prüft laufend, ob alle Verarbeitungstätigkeiten, technischen Maßnahmen und Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Beratung der Unternehmensleitung — Bei neuen Projekten, Softwareeinführungen, Marketingmaßnahmen oder Personalthemen ist er der erste Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) — Erstellung und Pflege des VVT nach Art. 30 DSGVO — vollständig, strukturiert und jederzeit auditfest.

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) — Prüfung aller Dienstleister auf AVV-Pflicht und rechtssicherer Abschluss der Verträge nach Art. 28 DSGVO.

Datenschutzvorfälle — Sofortreaktion bei Sicherheitsvorfällen: Bewertung, Dokumentation, Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO.

Bearbeitung von Betroffenenanfragen — Auskunftsersuchen, Löschanfragen und Widersprüche nach Art. 15–21 DSGVO werden fristgerecht und rechtssicher bearbeitet.

Schulung und Sensibilisierung — Mitarbeitende werden regelmäßig zu datenschutzrelevanten Themen geschult und sensibilisiert.

Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden — Der externe DSB ist Ansprechpartner für die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und begleitet Prüfungen und Anfragen.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die gesetzliche Pflicht nach BDSG und DSGVO

Nach § 38 Abs. 1 BDSG müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Schwelle gilt unabhängig davon, ob die Personen in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht nach Art. 37 DSGVO außerdem, wenn:

  • die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht,
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden — dazu gehören Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Daten zur sexuellen Orientierung,
  • oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO verarbeitet werden.

[H3] Wer ist besonders betroffen?

Die DSB-Pflicht trifft in der Praxis vor allem:

Gesundheitswesen — Arztpraxen, Psychotherapeuten, Physiotherapiepraxen, Kliniken und Pflegedienste verarbeiten Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Die Pflicht gilt hier unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Soziales und Bildung — Kitas, Jugendeinrichtungen, Beratungsstellen und stationäre Pflegeanbieter. Kirchliche Träger unterliegen zusätzlich dem DSG-EKD oder KDG.

Recht und Beratung — Anwaltskanzleien, Steuerberatungen und Unternehmensberatungen verarbeiten besonders sensible Mandantendaten.

Handel und E-Commerce — Unternehmen mit Kundendatenbanken, CRM-Systemen und Online-Shops erreichen die 20-Personen-Schwelle oft schnell.

Startups und Digitalunternehmen — Wer datengetriebene Produkte entwickelt oder SaaS-Lösungen betreibt, muss Privacy by Design von Anfang an einplanen.

Bin ich zur Benennung verpflichtet?

Unsicher, ob Ihr Unternehmen einen DSB benötigt? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das in 15 Minuten — konkret, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

Jetzt klären lassen


Externer oder interner Datenschutzbeauftragter — was ist der Unterschied?

Der direkte Vergleich

Externer DSB Interner DSB
Kosten Monatspauschale ab 100 € Gehalt + Weiterbildung + Vertretung
Fachkompetenz Spezialisiert, immer aktuell Neben Hauptaufgabe aufgebaut
Unabhängigkeit Vollständig unabhängig Interessenkonflikte möglich
Haftung Beim externen Dienstleister Unklare Verantwortung im Unternehmen
Verfügbarkeit Auch bei Urlaub & Krankheit gesichert Vertretungsregelung nötig
Kündigung Jederzeit möglich Besonderer Kündigungsschutz
Einarbeitungszeit Keine — sofort einsatzbereit Wochen bis Monate

Wann ist der externe DSB die bessere Wahl?

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist der externe DSB die überlegene Lösung: Er bringt sofort vollständige Fachkompetenz mit, ist unabhängig von internen Unternehmensinteressen und kostet deutlich weniger als eine vergleichbare interne Stelle. Größere Organisationen mit komplexen Datenschutzanforderungen können beide Modelle kombinieren — ein interner Koordinator und ein externer DSB als fachliche Instanz.


Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

[H3] Unsere Preise im Überblick

Die häufigste Frage — und die ehrlichste Antwort: Es kommt auf Branche, Unternehmensgröße und Beratungsintensität an. Wir arbeiten mit transparenten Monatspauschalen:

[H4] Industrie & Handel

Ab 100 € / Monat Bestellungspauschale Kleines Unternehmen: ab 1 Beratungsstunde / Monat Mittleres Unternehmen: ab 3,5 Beratungsstunden / Monat

[H4] Dienstleistungsunternehmen

Ab 125 € / Monat Bestellungspauschale Gleiche Beratungsstufen wie oben

[H4] Gesundheit & Soziales

Ab 150 € / Monat Bestellungspauschale Erhöhte Basisberatung wegen regulatorischer Komplexität

Alle Pakete beinhalten: formelle Bestellungsdokumentation, laufende Überwachung, Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon, jährliche Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen. Für größere Organisationen erstellen wir individuell kalkulierte Angebote.

[H3] Was ist im Preis inbegriffen?

Neben der formellen Bestellung als DSB umfasst die laufende Betreuung konkret: Erstaudit und Maßnahmenplan, Erstellung und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses, Prüfung und Abschluss von AVV-Verträgen, Bearbeitung von Betroffenenanfragen, Begleitung bei Datenschutzvorfällen und die jährliche Überprüfung aller Maßnahmen. Kein Stundensatz-Roulette — sondern planbare Kosten.

Unverbindliches Angebot anfragen


[H2] So wird ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt

Die formelle Bestellung ist einfacher als oft befürchtet. Sie erfolgt schriftlich und muss der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage nachgewiesen werden können.

[H3] Der Bestellungsprozess bei Wiemer Arndt

[H4] Schritt 1 — Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ihre Situation: Welche Daten verarbeiten Sie? Welche Pflichten bestehen bereits? Wo sind die größten Risiken? 30–60 Minuten, kostenlos, ohne Standardpräsentation.

[H4] Schritt 2 — Datenschutz-Audit

Systematische Bestandsaufnahme: Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzerklärungen, Mitarbeiterprozesse. Ergebnis: priorisierter Maßnahmenplan mit klaren Zeitlinien.

[H4] Schritt 3 — Formelle Bestellung

Unterzeichnung der Bestellungsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt sind wir offiziell Ihr externer Datenschutzbeauftragter — mit allen Rechten und Pflichten nach Art. 38 DSGVO.

[H4] Schritt 4 — Umsetzung & laufende Betreuung

Wir setzen die Maßnahmen aktiv mit Ihnen um: Vorlagen erstellen, Prozesse dokumentieren, Mitarbeiter schulen, Dienstleister prüfen. Danach: dauerhafte Betreuung für alle neuen Verarbeitungstätigkeiten, Anfragen und Vorfälle.


[H2] Worauf sollten Sie bei der Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten achten?

[H3] Zertifizierung und Qualifikation

Ein externer DSB sollte nachweislich qualifiziert sein — idealerweise durch anerkannte Zertifizierungen wie DEKRA, TÜV oder durch Mitgliedschaft in Fachverbänden wie GDD oder BvD. Wiemer Arndt ist DEKRA-zertifiziert und Mitglied in GDD und BvD.

[H3] Branchenkompetenz

Datenschutz im Gesundheitswesen unterscheidet sich grundlegend von Datenschutz in einem E-Commerce-Unternehmen oder einer Anwaltskanzlei. Achten Sie darauf, dass Ihr DSB Erfahrung in Ihrer Branche mitbringt — und nicht nur allgemeines DSGVO-Wissen.

[H3] Erreichbarkeit und Reaktionszeit

Bei einem Datenschutzvorfall zählen Stunden. Fragen Sie konkret: Wie schnell reagiert der DSB bei Vorfällen? Gibt es eine direkte Telefonnummer? Ist Vertretung bei Urlaub und Krankheit geregelt?

[H3] Transparente Kosten

Stundensätze ohne Deckel können teuer werden. Monatspauschalen mit klar definiertem Leistungsumfang sind planbarer und für die meisten Unternehmen vorzuziehen.


[H2] Unsere Standorte: Externer Datenschutzbeauftragter bundesweit

Wiemer Arndt betreut Mandanten in ganz Deutschland — remote und vor Ort. Persönliche Treffen zum Auftakt-Audit oder für Mitarbeiterschulungen sind für uns selbstverständlich.


[H2] FAQ: Externer Datenschutzbeauftragter

Kann ich einen externen Datenschutzbeauftragten jederzeit abberufen? Ja. Die Abberufung ist grundsätzlich jederzeit möglich und muss schriftlich dokumentiert werden. Der DSB genießt — anders als ein interner Mitarbeiter — keinen besonderen Kündigungsschutz als Arbeitnehmer. Wir begleiten Übergaben von anderen Beratern reibungslos.

Muss der externe DSB im gleichen Land wie das Unternehmen sitzen? Nein. Die DSGVO schreibt keinen bestimmten Standort vor. Entscheidend ist die Erreichbarkeit und die Fähigkeit, die Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Remote-Betreuung ist vollständig DSGVO-konform.

Was passiert, wenn ich keinen DSB bestelle, obwohl ich einen benötige? Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen. Nach Art. 83 DSGVO können Verstöße gegen die Benennungspflicht mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wie lange dauert es, bis der externe DSB einsatzbereit ist? Nach Unterzeichnung der Bestellungsurkunde sofort. Den vollständigen Erst-Audit führen wir in der Regel innerhalb der ersten 4–6 Wochen durch.

Kann ein externer DSB auch für mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sein? Ja — das ist sogar der Regelfall. Art. 37 Abs. 6 DSGVO erlaubt ausdrücklich, dass ein externer DSB mehrere Organisationen betreut, solange keine Interessenkonflikte entstehen.

Gilt die DSB-Pflicht auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen? Ja. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen. Vereine, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen unterliegen denselben Pflichten — ggf. ergänzt durch das DSG-EKD oder KDG.


Wiemer Arndt UG — Externer Datenschutzbeauftragter seit 2009. DEKRA-zertifiziert. Mitglied GDD & BvD. Büros in Berlin, Freiburg und im Ruhrgebiet.