Im Anschluss an die Schrems II-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und den neuen Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses reagierte Microsoft nun mit neuen Vertragsklauseln. Diese sollen es ermöglichen, personenbezogene Daten in Drittländer- insbesondere die USA – exportieren zu können.
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