Im Anschluss an die Schrems II-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und den neuen Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses reagierte Microsoft nun mit neuen Vertragsklauseln. Diese sollen es ermöglichen, personenbezogene Daten in Drittländer- insbesondere die USA – exportieren zu können.
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Veröffentlicht am 26. November 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

