monetarisierung

Es können 5 Arten der Monetarisierung für ein Online Geschäftsmodell unterschieden werden, die miteinander kombiniert werden können und sollten.

1. Werbung

Werbebasierte Monetarisierungsmodelle zielen auf eine Reichweitenmaximierung des Angebots ab. Eine hohe Anzahl von Besucher:innen und Seitenaufrufen (Page Impressions/PIs) ist die Maßeinheit für einen wirtschaftlichen Erfolg, sofern die erzielten PIs und die damit verbundenen Werbeplätze (Ad Impressions/AIs) vermarktet werden können. Den Verkauf von Werbeplätzen übernehmen Werbevermarkter:innen über Ad Server, auf denen ein Werbemittel gespeichert ist. Über einen entsprechenden Programmcode auf der Seite des Werbetreibenden und einer Zuordnung der Seite auf Vermarkterseite werden die Anzeigen geschaltet bzw. ausgeliefert.
Sofern ein Geschäftsmodell auf Werbeeinnahmen beruht, sind Betreiber:innen auf eine hohe Reichweite angewiesen. Es stehen quantitative Aspekte im Vordergrund, die in Kombination mit einer hohen Qualität des Angebotes zu einem nachhaltigen Erfolg beitragen. Der bekannteste Betreiber einer Website mit Einnahmen durch Werbung ist Google.
Diese Monetarisierungsart ist für einige Berufsgruppen wie soziale Träge oder Ärzte weniger relevant, da diese nicht auf quantitative Aspekte der Besucher Wert legen sollten, sondern auf qualitative Besucher. Relevant ist diese Monetarisierung für Verlage und Influencer.

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2. Affiliate (Empfehlungsmarketing/Performance-Marketing)

W. J. Tobin, der Gründer von PC Flowers & Gifts, erhielt 2000 ein Patent für Tracking und Affiliate-Marketing mit der U.S.-Patent-Nummer 6,141,666, 31.10.2000.
Das Affiliate-Marketing ist jedoch bekannt geworden durch Amazon bzw. das mittlerweile in Amazon integrierte Unternehmen CDnow.com.
Durch das Anklicken eines Empfehlungslinks (in Banner, Grafik oder Textform) wird ein Affiliate Cookie oder Token an den Anbieter übermittelt, der den Empfehlungslink-Eigentümer identifiziert. Der Cookie hat je nach Anbieterprogramm eine unterschiedliche Lebensdauer von meist 30 bis 90 Tagen, sodass nicht nur Verkäufe für diesen einen Link vergütet werden, sondern sämtliche Verkäufe eines Nutzers über die Laufzeit dieses Cookies. Sofern ein Nutzer einen weiteren Cookie eines anderen Internetseitenbetreibers aktiviert, erhält dieser die Vermittlungsprovision.
Für viele Berufsgruppen dürfte diese Monetarisierung eine zusätzliche Einnahme- quelle, neben Einnahmen aus betrieblichen direkten Leistungen, aus Affiliate-Links und über ihre Website interessant sein. Auf jeden Fall muss abgewogen werden, ob ein externer Link, über den monetarisiert wird, einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und sonstige Berufsrechte darstellt. Sofern jedoch, wie im Praxisbetrieb üblich, eine Einwilligung der Empfehlung vorliegt, kann dies ggf. auch durch entsprechende technische Implementierung eines Einwilligungsprozesses auch über eine Website möglich sein.
Zu prüfen ist, ob berufswidrige Werbung vorliegt. Dies ist zum Beispiel anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Beispiel hierfür die Site buchfindr.de

3. Online-Shop

Online-Shops verkaufen Waren und Dienstleistungen in eigenem Namen. Das heißt, dass ein Besucher der Website als Kunde oder potenzieller Kunde direkt mit dem Betreiber des Shops ein Geschäft zum Erwerb eines physischen Produktes oder einer Dienstleistung abschließt. In der Regel werden die Bezahlung (Payment) und ggf. der Versand (Shipment) über den Online-Shop-Betreiber abgewickelt. Allerdings hat sich hier auch eine Industrie für Online-Shop-Betreiber als Dienstleister entwickelt, die Payment, Shipment und teilweise auch Lagerung (Warehousing) gegen Gebühr übernehmen. Für Online-Shop-Betreiber besteht die Herausforderung in der Überwindung von Ängsten beim Konsumenten und im Schaffen von Vertrauen, da Konsumenten ihre Zahlungsdetails und persönlichen Daten hinterlegen müssen. Beispiel hierfür ist die Site shapeminds.de

4. Premium-/Freemium-Dienste

Über Premium- und Freemium-Dienste können Leistungen über eine Website als nicht physische Produkte in Form von digitalen Gütern verkauft werden. Für die dort angebotenen Dienste und Leistungen wird eine Provision oder Gebühr vom Nutzer gezahlt, sofern über das frei verfügbare Angebot (Freemium) Dienste in Anspruch genommen werden wollen. Ähnliche Geschäftsmodelle finden sich im Bereich Gaming/Online-Gaming. Hier können Nutzer die Grundfunktionalität kostenfrei nutzen und müssen für zusätzliche Premium-Dienste Gebühren zahlen. Denkbar ist hier auch der Verkauf von zusätzlichen Dienstleistungen, sofern dies „wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil einer Leistung sind, wie zusätzlcher Support oder Versicherungen“ als notwendig erscheint. Beispielhaft ist hier auch das Angebot von shapeminds.de

5. Image-Plattformen

Image-Plattformen erhoffen sich von ihrem Internetauftritt Indirect-Sales, das heißt, durch einen besonders ansprechenden Webauftritt, der klar auf imagebasierte Werte und Unterhaltungs- sowie Informationsfaktoren abzielt, soll eine Kontaktaufnahme telefonisch bzw. schriftlich oder ggf. durch einen persönlichen Besuch (stationärer Handel) erzielt werden.
Diese Art von Geschäftsmodell findet man sehr häufig bei Dienstleistungen, die nicht in Form von binären Codes erbracht werden können (z.B. Fensterputzer). Image-Plattformen findet man primär auf Homepages von Ärzten und sozialen Dienstleistern. Die Gefahr von Image-Plattformen besteht im Vertriebsbruch, da der Konsument ein Geschäft erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Wechsel des Handlungsortes abschließen kann, indem er z.B. einen Termin oder eine Behandlung telefonisch oder persönlich vereinbart. Ein Beispiel dafür ist die Site von wiemer-arndt.de

Einordnung der Monetarisierung in Geschäftsmodelle

Die Kombination, Anwendung und Gewichtung der Monitarisierungsmöglichkeiten auf einer Internetpräsenz beschreiben das Geschäftsmodell. Ein neues Geschäftsmodell im Internet ist also nicht mehr als eine besondere Kombination und Gewichtung von Monitarisierung und deren Möglichkeiten.
Die Darstellung wird in einem Businessplan festgehalten.
Ein Businessplan stellt auch die Gewichtung der einzelnen Monitarisierungen zu den Traffic-Arten dar, die unter dem entsprechenden Einsatz des Marketing-Mixes (4 Cs) generiert werden.
Auch wenn sich Begriffe wie Businessplan, Monetarisierung und Vertrieb oft wie Fremdwörter aus einer anderen Welt anhören, werden sich zunehmend auch Ärzte und soziale Dienstleister mit zusätzlichen Einnahmequellen auseinandersetzen müssen. Erstens aufgrund des Kostendrucks und zweitens aufgrund der technischen Entwicklung sowie geänderter Kundenbedürfnisse. Auch werden der Gesetzgeber und die Berufsverbände gefordert werden, die Richtlinien für die Monetarisierung an diese Entwicklung anzupassen.

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