Bundesverfassungsgericht erklärt durch Beschluss vom 17.07.20 § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig.
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Veröffentlicht am 17. Juli 2020
Rebecca Wiemer ist zertifizierte, externe Datenschutzbeauftragte und -auditorin. Sie kümmert sich um die Datenschutzbelange unserer Kunden – online und offline.