Bundesverfassungsgericht

Wir schreiben regelmäßig über Datenschutz und Online Marketing. Sie finden hier Gedanken zur Anwendung des Datenschutzes und des Online Marketings, die sich aus unserer Praxis ergeben.

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Bestandsdatenauskunft unzulässig

Bundesverfassungsgericht erklärt durch Beschluss vom 17.07.20 § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig. Erfahren Sie, wie Datenschutzfehler Unternehmen 40.000 EUR…