Europäischer Gerichtshof (EuGH) erklärt den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 für ungültig! EuGH: EU-US Privacy Shield genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig - Beschluss 2010/87 der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln hingegen gültig EuGH: EU-US Privacy Shield genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig - Beschluss 2010/87 der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln hingegen gültig www.beckmannundnorda.de Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn! Tags: DSGVO Recht TOMs « Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag »