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Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) kontrolliert die datenschutzrechtlichen Musterverträge, sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge, zwischen Webhostern aus Berlin und deren Kund:innen.

Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA) beteiligen sich an dieser koordinierten Prüfung.
Dafür haben sie gemeinsam eine Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie eine entsprechende Ausfüllhilfe abgestimmt und veröffentlicht.
Auftragsverarbeitungsverträge sollten jetzt anhand der Checkliste geprüft werden.
Denn dass diese Verträge oftmals grob rechtswidrig sind, gab den Anstoß für diese Prüf-Aktion.

Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung vorhandener bzw. abzuschließender Auftragsverarbeitungsverträge? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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