Hinweisgeber

Die EU – Whistleblowing / Hinweisgeber- Richtlinie ist in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Seit April 2022 befindet sich ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums im regulären Gesetzgebungsverfahren. Es wird erwartet, dass das neue deutsche Gesetz spätestens im Herbst 2022 in Kraft treten wird.

In diesen Beitrag möchten wir Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand geben und welche Kernpunkte die Umsetzung in Deutschland umfasst:

  • Die Verpflichtung zur Einrichtung interner Kanäle gilt sowohl für den Privatsektor als auch für den gesamten öffentlichen Sektor, sofern die Organisation mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt.

 

  • Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes geht über eine 1:1-Umsetzung hinaus, um widersprüchliche Auslegungen oder Wertungen zu vermeiden. Er umfasst insbesondere alle Verstöße, die strafrechtliche Tatbestände darstellen. Darüber hinaus Verstöße, die unabhängig von ihrer EU-Herkunft bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder den Rechten der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungsorgane dient.

 

  • Whistleblowern steht es frei, ob sie sich an einen internen oder externen Kanal wenden wollen. Die zentrale externe Meldestelle auf Bundesebene wird das Bundesamt für Justiz sein

 

  • Die Umsetzungsverpflichtung für private Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten wird zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich ab dem 17. Dezember 2023, fällig.

 

  • Aufgrund des Ablaufs der Umsetzungsfrist könnte die EU-Whistleblowing / Hinweisgeber -Richtlinie zumindest für den öffentlichen Sektor unmittelbar anwendbar sein, da die meisten Bestimmungen klar und präzise formuliert, nicht an Bedingungen geknüpft und ihrer Natur nach geeignet sind, unmittelbare Wirkungen zu entfalten. Zudem für ihre Umsetzung keine weiteren Rechtsvorschriften erforderlich sind.

 

 

  • Der Gesetzentwurf sieht in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie verschiedene Schutzmaßnahmen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor. Zentrales Element ist das Verbot von Repressalien, d.h. von Nachteilen wie Entlassungen, Abmahnungen, Disziplinarmaßnahmen, aber auch von Rufschädigung oder Mobbing.

 

  • Der Entwurf sieht nur wenige Regelungen zur Ausgestaltung eines Hinweisgebersystems in Unternehmen vor (z.B. Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Fallbearbeitung und interne Ermittlungen) und lässt den Unternehmen Flexibilität bei der eigenen Ausgestaltung. Staatliche oder private Organisationen/Einrichtungen sind nicht verpflichtet, die Abgabe von anonymen Hinweisen zu ermöglichen

 

  • Der neue Entwurf erlaubt es Unternehmen – unabhängig davon, ob sie einem Konzern angehören – mit 50 bis 249 Beschäftigten, eine gemeinsame Stelle für die Entgegennahme von Hinweisen und das Fallmanagement einzurichten und zu betreiben. Darüber hinaus ermöglicht der deutsche Gesetzentwurf die Einrichtung eines zentralen internen Meldewegs bei einer Konzerngesellschaft in Konzernorganisationen unabhängig von der Unternehmensgröße.

 

  • Die Umsetzung des Hinweisgebersystems kann Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach sich ziehen.

 

  • Der Gesetzentwurf enthält keine speziellen Datenschutzregelungen. Insoweit sind die allgemein geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO, zu beachten.

 

  • Verstöße gegen wesentliche Anforderungen des Gesetzes können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Dies gilt z.B. für die Nichteinrichtung eines internen Meldewegs (Bußgeld bis zu EUR 20.000,00). Darüber hinaus sind Bußgelder von bis zu EUR 100.000,00 bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Verletzung der Vertraulichkeit, Ergreifen von Repressalien) möglich.

Schauen Sie auch gern auf unserer Hinweisgeber – Website vorbei. Wir haben eine eigene Hinweisgeber – Software mit den gesetzlichen Anforderungen und stehen zudem als externe Meldestelle für Sie zur Verfügung.
Schauen Sie dazu gern auf Edward360 vorbei:

 

Sie haben weitere Fragen zur Whistleblower / Hinweisgeberrichtlinie ? Melden Sie sich gern bei uns:

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