Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2020 (I ZR 153/17) über die Herausgabe von IP-Adressen durch YouTube entschieden. Im zugrundeliegenden Sachverhalt hat die Filmverwertungsgesellschaft Constantin Film von YouTube die Kontaktdaten von Nutzern verlangt, die urheberrechtlich geschützte Filme auf der Plattform hochgeladen
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Veröffentlicht am 11. Dezember 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.