Bußgeld

Nach der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts muss sich ein Grundschüler nicht an seiner Schule auf Corona testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Laut Beschluss vom 29. April (Az.: 2 E 1710/21) reiche ein negatives Ergebnis aus einem anerkannten Schnelltestzentrum, welches maximal 24 Stunden alt sei. Die Schulbehörde hat gegen die Eilentscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Der Schüler hatte sich zu Hause testen lassen und der Schule nur das Ergebnis mitteilen wollen. Einen solchen Selbsttest akzeptiere das Verwaltungsgericht nicht. Eine Bescheinigung von einem Testzentrum sei schon erforderlich. Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative ist ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

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