Nach dem Start der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung übten sich die deutschen Aufseher zunächst in Zurückhaltung und hatten bei der Umsetzung der DSGVO vor allem eine beratende Funktion.
Ab diesem Jahr ist die scheinbare Schonfrist vorüber – wer sich bisher nicht ausreichend um eine Umsetzung des Datenschutzkonzeptes bemüht hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das zeigen aktuell zwei Beispiele.
Veröffentlicht am 24. Februar 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

