wiemerarndt international

Nach dem Start der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung übten sich die deutschen Aufseher zunächst in Zurückhaltung und hatten bei der Umsetzung der DSGVO vor allem eine beratende Funktion.
Ab diesem Jahr ist die scheinbare Schonfrist vorüber – wer sich bisher nicht ausreichend um eine Umsetzung des Datenschutzkonzeptes bemüht hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das zeigen aktuell zwei Beispiele.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn!