Nach dem Start der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung übten sich die deutschen Aufseher zunächst in Zurückhaltung und hatten bei der Umsetzung der DSGVO vor allem eine beratende Funktion.
Ab diesem Jahr ist die scheinbare Schonfrist vorüber – wer sich bisher nicht ausreichend um eine Umsetzung des Datenschutzkonzeptes bemüht hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das zeigen aktuell zwei Beispiele.
