Schufa und Datenschutz

Kann die DSGVO die Transparenz von Datenverarbeitungen durch Unternehmen und der Schutz der Betroffenen im Fall Schufa gewährleisten?

Die Schufa („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) sammelt als Wirtschaftsauskunft Daten zum Zahlungsverhalten von Verbraucher : innen. Damit versorgt sie ihre Vertragspartner, wie z.B. Banken oder Wohnungsgesellschaften mit Informationen und gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Verbraucher : innen. Dafür speichert die Schufa neben personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsort und Geburtstag auch Informationen über Bank- und Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Zahlungsausfälle, Versandhandelskonten etc.. Doch die Schufa darf nur die für ihre Geschäftszwecke relevanten Informationen sammeln. Wir gehen in diesem Beitrag der Frage nach, ob und wie die DSGVO die Tätigkeit der Schufa und Datenschutz in Einklang bringen kann.

Art. 6 DSGVO: Schutz vor Zahlungsausfällen

Überhaupt darf die Schufa nur Informationen sammeln, speichern und weiterverarbeiten, wenn das auf einer Rechtsgrundlage erfolgt. Die Schufa zieht vor allem Art. 6 Abs. 1 DSGVO heran.

Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenverarbeitung vor allem aus den folgenden Gründen erlaubt:

  • Der Verbraucher hat in die Datenverarbeitung eingewilligt.
  • Die Verarbeitung dient zur Erfüllung eines Vertrags.
  • Ein besteht ein berechtigtes Interesse an der Erhebung der Daten.

Die Schufa bezieht sich auf ihr berechtigtes Interesse, welches darin liege Gewinne zu erzielen und ihre Vertragspartner : innen vor Zahlungsausfällen und risikoreichen Geschäftspartner : innen zu schützen. Die Datenverarbeitung durch die Schufa ist laut DSGVO daher so lange gestattet, wie die Rechte der Verbraucher : innen nicht schwerer wiegen als die der Schufa. Die Rechte der Verbraucher : innen könnten schwerer wiegen zum Beispiel im Fall einer ungerechtfertigten Benachteiligung.

Auskunft, Löschung und Klage

Befürchten Sie eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund eines Eintrags, der auf falschen Daten / Informationen und einer negativen Bewertung beruht, dann könnte zumindest die DSGVO ein bisschen weiterhelfen. Denn in der DSGVO ist das Recht auf Auskunft und Löschung geregelt. Auch eine Klage auf Grundlage der DSGVO ist möglich. Als ersten Schritt und für einen Überblick über die gesammelten personenbezogenen Daten sollte bei der Schufa darüber Auskunft eingeholt werden. Dies kann anhand des Art. 15 DSGVO erfolgen. Dieses Auskunftsrecht gilt für jede Person. Für eine kostenlose Schufa-Auskunft ist ein formloses Anschreiben oder eine Mail an die Schufa ausreichend. Eine Anfrage muss die Schufa binnen eines Monats beantworten.

Sie sollten eine Datenkopie erhalten, die alle über Sie gespeicherten Daten auflistet. Denn Art. 15 DSGVO sieht nicht nur einen generellen Auskunftsanspruch dar. Sondern die Verantwortlichen, also auch die Schufa, werden in Art. 15 Abs. 3 DSGVO verpflichtet Kopien der personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Wie muss die Schufa Auskunft erteilen?

Dabei kommt die Schufa ihrer Pflicht nicht nach, wenn sie tabellarisch einzelne Kategorien und Überschriften benennt, vielmehr hat sie konkrete Daten zu übermitteln. Auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO und das Recht auf Übermittlung von Kopien ihrer personenbezogenen Daten können Betroffene und Bürger : innen bestehen. Auch der Verweis auf das Portal „MeineSchufa.de“ genügt nicht. Das Portal „MeineSchufa.de“ ist ein freiwilliges Angebot, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Allerdings werden von der Schufa für die Nutzung des Portals „MeineSchufa.de“ Gebühren verlangt. Der Anspruch nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist aber kostenfrei und kostenlos zu erfüllen. Wenn also ein : e Betroffene : r und Bürger: in Datenkopien in Papierform anfordert, können ihm diese per Post übermittelt werden. Geld kann die Schufa dafür aber nicht fordern.

Löschung auf Grundlage der DSGVO

Die in der Datenauskunft der Schufa aufgelisteten Angaben sollten äußerst aufmerksam geprüft werden. In Tests hat sich gezeigt, dass die gespeicherten Daten oft fehlerhaft sind. Und nicht selten sind sie unvollständig, veraltet oder schlichtweg falsch. Diese falschen Daten können dann für ein negatives Schufa-Scoringergebnis / Bonitätsscore führen, welches mittels eines Algorithmus anhand der Daten berechnet wird. Ein schlechter Score-Wert kann im Einzelfall dazu führen, dass man eine Wohnung nicht anmieten kann oder den gewünschten Kredit für ein neues Auto nicht bekommt. Doch inwieweit Daten bei der Schufa zum Löschen gebracht werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst ist wichtig, wann die Schufa Daten automatisiert löscht – und wann ein vorzeitiges Löschen verlangt werden kann. Grundsätzlich wird ein negativer Eintrag (z.B. unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide oder Kreditkündigung) der erledigt ist, bei der Schufa in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Diese Löschung wird automatisiert vorgenommen. Das heißt ein Antrag auf Löschung nach der DSGVO oder gar eine Klage sind nicht erforderlich.

Wie lange darf die Schufa Informationen speichern?

Wichtig ist aber, dass die Erledigung der Forderung auch tatsächlich an die Schufa gemeldet wird, sonst kann sich die Dauer der Löschung erheblich verlängern. Die Meldung der Erledigung kann durch den Gläubiger oder auch Schuldner erfolgen. Es wird jedoch immer wieder diskutierte, ob die Schufa Informationen, wie eine Restschuldbefreiung, länger speichern darf, als ein öffentliches Verzeichnis. Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof. Die Antwort ist für Betroffenen relevant, denn häufig können und wollen Betroffene nicht drei Jahre auf die Löschung eines Negativeintrags warten. Da sie so keine wichtigen Kredite erhalten oder gar normale Verträge abschließen können. Daten sind mindestens so lange bei der Schufa gespeichert, wie Kredit oder Bürgschaft laufen. Negative Eintragungen (weil zum Beispiel eine Rechnung oder Stromabschläge nicht gezahlt wurden, ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt wurde oder die Bank Ihren Kredit gekündigt hat, weil die Raten nicht mehr gezahlt werden konnten) werden in der Regel automatisch drei Jahre nach Erledigung gelöscht.

Vorzeitige Löschung – falsche Angaben

Eine vorzeitige Löschung durch die Löschung ist nur möglich, wenn die Dateneintragung bei der Schufa rechtswidrig ist. Das ist das Fall, wenn falsche Daten gespeichert wurden. Dann haben sie einen Anspruch auf Löschung oder Korrektur der fehlerhaften Daten. Dazu müssen Sie sich erneut an die Schufa wenden. Haben Gläubiger falsche Informationen gemeldet, sollten Sie auch die Gläubiger selbst dazu auffordern, das gegenüber der Schufa richtig zu stellen. Meldet Ihnen die Schufa, dass sie den Fehler korrigiert hat, können Sie das kontrollieren, in dem Sie nochmals die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Wichtig ist dabei, dass in dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, die Schufa diesen Eintrag sperren muss. Das heißt, sie darf den Eintrag nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben.

Vorzeitige Löschung – Informationspflicht

Eine vorzeitige Löschung ist außerdem möglich, wenn der Schuldner nicht mindestens zwei Mahnungen erhalten hat bevor ein negativer Eintrag erfolgt. Das ergibt sich aus § 31 Abs. 2 BDSG. Eine dieser Mahnungen muss darüber informieren, dass ein negativer Eintrag droht. Wurde dagegen verstoßen, lässt sich der Eintrag entfernen.

Vorzeitige Löschung – Widerrufsrecht

Verbraucher haben laut Artikel 21 DSGVO gegen die Schufa und deren Datenverarbeitung ein Widerspruchsrecht. Dafür müssen wichtige Gründe gegen die Datenverarbeitung sprechen – z. B. dass Sie keine Wohnung wegen der Schufa bekommen.

Vorzeitige Löschung – „Recht auf Vergessenwerden“ / Recht auf Löschung

Eine vorzeitige unverzügliche Löschung eines Schufa – Eintrags kann von Verbraucher : innen auch gefordert werden, wenn besondere persönliche Interessen wichtiger sind als die Datenverwendung. Das ergibt sich aus Art. 17 DSGVO, aus dem sogenannten „Recht auf Vergessen werden“. Dafür müssen die Verbraucher : innen ihre überwiegenden Interessen darlegen. Denn um das Widerspruchsrecht und das Recht auf Löschung durchsetzen zu können, werden die Interessen des Verbrauchers gegen die Interessen der Schufa abgewogen. Dabei ist u. a. die finanzielle Situation des Verbrauchers oder der Verbraucherin sowie die Art und Ursache des Eintrags relevant.

Kommt die Schufa ihren Pflichten nach der DSGVO nicht nach sollten Betroffenen ggf. Ansprüche gerichtlich geltend machen, wenn dadurch ein Datenschutzverstoß vorliegt.

SCHUFA und Datenschutz

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden unterliegt der Aufsicht der örtlich zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Dies ist der Hessische Datenschutzbeauftragte.

Auch für sonstige Auskunfteien liegt die Datenschutzaufsicht bei der jeweils für den Sitz der Auskunftei zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Eine entsprechende Übersicht findet sich in der Regel auf jeder Website einer Datenschutzaufsicht.

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