Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.
![](https://wiemer-arndt.de/wp-content/uploads/blog-news_vorlage_gross-18-810x844.jpg)
Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.