Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.

Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.
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