Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.
Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich –
Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021.