Neben der DS-GVO sollte ursprünglich gleichzeitig im Mai 2018 die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Diese sollte die DS-GVO datenschutzrechtlich in Bezug auf die Verarbeitung von Telekommunikationsdaten ergänzen. Nun hat Deutschland im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft am 4. November 2020 einen neuen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung (2017/0003/COD) vorgelegt.

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