Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.

Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.