Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.
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Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.