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Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.

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Christian Arndt, Experte für Digitales
Christian Arndt
Veröffentlicht am 22. Juni 2020

Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

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