Whatsapp gilt weiterhin als nicht-sicherer Übertragungsweg für personenbezogene Daten. Deshalb dürfen Arbeitgeber nicht darauf bestehen, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldung per Whatsapp übermitteln.

Veröffentlicht am 22. Juni 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.