Wer aktuell in ein Restaurant gehen möchte, wird oft damit konfrontiert: Auf einer Liste müssen sich alle Gäste mit Namen und Adresse eintragen, um im Falle einer Corona-Infektion im Betrieb informiert werden zu können. Offen ausliegende Listen sind datenschutzrechtlich aber äußert schwierig. Wie also vorgehen?
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