Wer aktuell in ein Restaurant gehen möchte, wird oft damit konfrontiert: Auf einer Liste müssen sich alle Gäste mit Namen und Adresse eintragen, um im Falle einer Corona-Infektion im Betrieb informiert werden zu können. Offen ausliegende Listen sind datenschutzrechtlich aber äußert schwierig. Wie also vorgehen?
Veröffentlicht am 22. Juni 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

