Tipps für den rechtssicheren Online-Shop

Die Situation für den deutschen Einzelhandel bleibt weiterhin enorm angespannt und wer sich als Unternehmer bisher davor gescheut hat, den Schritt ins digitale Business zu wagen, der sollte jetzt aktiv werden. Die Vorteile eines Online-Shops liegen klar auf der Hand: Unternehmen erreichen online mehr potenzielle Kundinnen und Kunden und ein Online-Business ist unter Umständen skalierbar. Der größte Aufwand ist das Erstellen eines Online-Shops.

Aber nicht das Design und die Usability sind hier die Herausforderungen: Einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten und die Anforderungen an den Datenschutz einzuhalten, das ist die wahre Challenge. Sie ist aber machbar, wenn alle To Do’s abgearbeitet werden und das Know-How von Experten eingeholt wird.

In den folgenden Abschnitten stellen wir die wichtigsten To Do’s für einen rechtssicheren Online-Shop vor und geben Tipps für die Umsetzung. Komplette Sicherheit erhalten Shopbetreiber in einer fachkundigen Rechtsberatung ihrer Wahl.

Für den Datenschutz in Online Marketing und die technische Umsetzung eines Online-Shops kontaktieren Sie gerne unsere Datenschutzagentur.

Must Have I: Impressum

Die erste Pflicht beim Erstellen eines rechtssicheren Online-Shops: Das Aufsetzen eines Impressums. Die sogenannte Anbieterkennzeichnung muss laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein sowie den Nutzerinnen und Nutzern alle wichtigen Infos zu dem jeweiligen Unternehmen, das den Online-Shop betreibt, zur Verfügung stellen.

Must Have II: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In den AGB haben Shopbetreiber die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden alle relevanten Informationen und Klauseln zukommen zu lassen und ihren Belehrungspflichten nachzukommen. Hier erfahren Nutzerinnen und Nutzer, wie und unter welchen Bedingungen ein Geschäft zustande kommt, weshalb sie oftmals unerlässlich sind. In möglichen späteren Rechtsstreitigkeiten dienen sie auch als Beweismittel.

Datenschutzerklärung: Das Herzstück des Datenschutzes

Die Datenschutzerklärung wird zumeist im gleichen Atemzug mit den AGB genannt. Sie ist ein absolutes Must have für einen rechtssicheren Online-Shop, denn dort werden alle Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden gegeben.

Dabei geht es nicht nur um das Erfassen und Speichern von Daten, die für die Bestellung notwendig sind. Shopbetreiber kommunizieren hier auch transparent, ob sie Tools wie Google Analytics nutzen und es Schnittstellen zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram gibt.

Shopbetreiber sollten sich eine individuelle Datenschutzerklärung anfertigen lassen, denn nur so können alle speziellen Anforderungen des jeweiligen Online-Shops und der dahinterliegenden technischen Prozesse berücksichtig werden. Solche passgenauen Datenschutzerklärungen sind urheberrechtlich geschützt, weshalb Shopbetreiber nicht von der Konkurrenz abschreiben sollten.

Kein Copy & Paste: Rechteklärung für Produktfotos- und Texte

Wer einen Online-Shop neu aufsetzt, der sollte sich unbedingt rechtliche Unterstützung holen, wenn es um die Übernahme von Produktfotos und Produktbeschreibungen geht. Das gilt natürlich auch für Betreiber von lokalen Unternehmen, die vielleicht schon seit vielen Jahren mit Produzenten zusammenarbeiten und deren Waren im eigenen Geschäft verkaufen.

Bilder und Texte können geschützt sein, weshalb hier unter Umständen zunächst die Nutzungsrechte eingeholt werden müssen.

Cookies und Tracker im Online-Shop: Keine Abmahnung riskieren

Online-Shops benutzen in der Regel Cookies, die für den technisch sauberen Ablauf des Einkaufs – vom Vormerken der Produkte für den Warenkorb bis hin zum Zahlungsvorgang – relevant sind. Es gibt aber auch Cookies und Werbetracker, die nur optional sind. Und wer die rechtssicher verwenden möchte, sollte sich die Zustimmung der Besucherin bzw. des Besuchers einholen.

Die Gesetzgebung ist hierbei noch etwas unkonkret, es gibt viele Gerichtsurteile, aber in der DSGVO keine klare Regelung. Wer sich unsicher ist, wie die Cookie-Hinweise im eigenen Online-Shop anzuwenden sind oder sich unsicher ist, für welche Tracker und Cookies es tatsächlich eine Zustimmung benötigt, sollte sich Unterstützung suchen.

Widerrufsbelehrung: Das Recht des Kunden wahren

Jede Kundin und jeder Kunde hat ein Recht auf den Widerruf – und die Belehrung zu diesem Recht ist Pflicht, sowohl im Online-Shop wie auch in der Bestellbestätigung.

Da es zur Widerrufsbelehrung immer wieder Änderungen gibt, sollten Shop-Besitzer regelmäßig überprüfen lassen, ob das eigene Vorgehen dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

Zahlungsmöglichkeiten: Was kostet die Bestellung?

Es gibt verschiedene Zahlungsoptionen, die Shop-Betreiber anbieten können. Fallen Zusatzkosten wie beispielsweise Kreditkartengebühren oder Kosten für Nachnahme an, muss die Kundin bzw. der Kunde über die Kosten und den jeweiligen Bestell- und Versandvorgang ausreichend informiert werden. Auch hier lohnt es sich, für den rechtssicheren Online-Shop Hilfe einzuholen.

Bestell-Button: Bewusst mit einem Klick kaufen

Wer auf „Kaufen“ klickt, der weiß, dass der Bestellvorgang abgeschlossen ist und er nun zur Zahlung der Ware verpflichtet ist. Für diese Sicherheit sind seit vielen Jahren intransparente Bestellvorgänge- und Designs verboten, die für den Käufer gar nicht als Bestellung erkennbar sind.

So wurden in der Vergangenheit viele Menschen Opfer von Betrügern, die durch mehrdeutige Buttons unwissend Verträge oder Abos abschlossen. Wer sich unsicher ist, welche Designs zulässig sind und wo es schwierig wird, sollte sich beraten lassen.

Newsletter: Nicht ohne Double Opt In

Einmal Kunde, immer Kunde: Um Kundinnen und Kunden über Aktionen und neue Produkte auf dem Laufenden zu halten, sind Newsletter die erste Wahl. Aber: Nur weil jemand etwas im Online-Shop bestellt hat, darf er nicht einfach auf eine Newsletter-Liste gesetzt werden.

Es braucht eine Einwilligung und diese darf nicht an den Kauf eines Produktes gekoppelt sein. Grundsätzlich gilt ein Double Opt In-Verfahren (hier mehr dazu). Die Widerspruchslösung, bei der der Newsletter-Adressat dem Empfang aktiv widersprechen muss, ist nicht rechtssicher. Zudem darf das Impressum im Newsletter nicht fehlen.

Alle To Do’s auf einen Blick: Datenschutz WebAudit

Unternehmen, die aktuell dabei sind einen neuen Online-Shop aufzusetzen, können einen Datenschutz-Audit nutzen. Wiemer und Arndt bietet einen WebAudit an, beim dem unsere Datenschutzexperten die Website bzw. den Shop sowohl auf technischen wie organisatorischer Ebene überprüfen.

Nach dem Datenschutz-Check erhalten Sie eine Auswertung. Für Rückfragen bieten wir ein 30-minütiges Gespräch via Chat, Telefon oder Video an.

 

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