Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft

Nach langem Warten ist nun endlich das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt somit am 02. Juli 2023 in Kraft und betrifft Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Deutsche Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben ab sofort einen Monat Zeit, um eine sichere, DSGVO-konforme internene Meldestelle einzurichten und Ombudspersonen zu bestellen.

Schauen Sie sich hier beispielhaft unsere Demo-Meldestelle an, die Sie neben der Benennung der Ombudsperson, einrichten müssen, bzw. die wir für Sie einrichten können, sofern Sie uns als Ombudsperson bestellen.

WIEMER ARNDT und die Tochterfirma ShapeMinds haben seit 2021 an einer Lösung gearbeitet, um betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes zu helfen.

EDWARD360 ist ein 360° – Hinweisgebersystem bestehend aus geschulten Ombudspersonen und Software gestützen Meldewegen zur Abgabe und Bearbeitung von eingegangenen Meldungen.

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Das Gesetz betrifft deutsche Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Unternehmen ab 250 Beschäftigten haben ab sofort einen Monat Zeit die Gesetzesanforderungen umzusetzen. Unternehmen bis 250 Beschäftigen wurde eine Frist bis Dezember 2023 eingeräumt.

Folgend finden Zusammenfassung über die wichtigsten Handlungspunkte die für betroffene Unternehmen aus dem Gesetz hervorgehen:

  • Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Meldungen können entweder
    • persönlich,
    • schriftlich über ein Online-System (z. B. ein digitales Hinweisgebersystem),
    • einen Briefkasten oder per Postweg abgegeben werden
    • und/oder mündlich per Telefonhotline oder Anrufbeantwortersystem.
  • um Vertraulichkeit zu garantieren, ist eine Meldesoftware unabdingbar
  • Bestellung von mind. 2 geschulten und wirtschaftlich unabhängigen Ombudspersonen / Meldestellenbeauftragten zur Bearbeitung eingehender Meldungen
  • Umfassende Kommunikation an Beschäftigte & niederschwellige nutzbar

Wir beraten Sie gern!

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Das HinSchG

Erfahren mehr zu den genauen Anforderungen die aus dem Gesetz hervorgehen.

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