Wenn Nutzerinnen und Nutzer über das App-Zentrum von Facebook Spiele sofort spielten, wurden bei der Weiterleitung zum jeweiligen Anbieter personenbezogene Daten weitergegeben. Das verstößt gegen die DSGVO, sagen deutsche Verbraucherzentralen und klagten. Der BGH setzte das Verfahren am 28. Mai erneut aus und wartet auf ein richtungsweisendes Urteil vom EuGH. Eine Entscheidung ist nicht in Sicht.