Clubhouse-Datenschutz für Unternehmen

In den vergangenen zwei Wochen wurde die neue Social Media Plattform Clubhouse zu dem bestimmenden Thema in der digitalen Szene. Immer mehr Unternehmer sind dort zu finden, viele Gründer und Digitalexperten wittern die Gunst der Stunde. Aber welche Vorteile bietet Clubhouse Unternehmen und wie steht es um den Datenschutz?

Was ist Clubhouse?

Clubhouse wurde von den beiden US-Amerikanern Paul Davison und Rohan Seth gegründet, ersterer war zuvor bei Pinterest tätig, zweiterer bei Google. Die Idee der sozialen Plattform ist ganz einfach: Jeder kann innerhalb der App einen Audio-Raum zu einem Thema oder Anlass öffnen und genauso kann jeder Nutzer in diesen Raum eintreten. Je nach Thema entwickeln sich spannende Gespräche unter Fachexperten, gesellschaftspolitische Diskussionen oder einfach ein netter Smalltalk zum Netzwerken.

Um Mitglied zu werden, muss man eingeladen werden. Jedes Mitglied kann bis zu zwei weitere exklusive Einladungen aussprechen. Voraussetzung ist, dass Nutzer ein Smartphone mit iOS-Betriebssystem haben.

Welche Vorteile haben Unternehmen von Clubhouse?

In der Clubhouse-Community geht es ums Reden. Es lassen sich weder lustige Katzenbilder posten noch können wenig durchdachte Kommentare gegeben werden. Dementsprechend ist das Diskussionsniveau auf der Plattform aktuell noch sehr hoch und fokusiert. Es geht um den Austausch von Erfahrungen und Fakten, genau dafür können Unternehmen Clubhouse auch nutzen. Sei es der Austausch unter Experten oder das Gespräch mit der eigenen Zielgruppe, es lässt sich viel aus solchen Gesprächen lernen.

Zudem ist es eine interessante Möglichkeit eigene Audio-Räume zu eröffnen. Die ersten Unternehmen bieten bereits regelmäßige Programme zu festgelegten Themen an, zu denen Speaker eingeladen werden. Solche kostenfreien Vortrags- und Diskussionsrunden können in der Markenkommunikation oder auch zum Netzwerken eingesetzt werden.

In den letzten Tagen konnten Nutzer ganz direkt mit Unternehmern wie Carsten Maschmeyer oder Spitzenpolitikern wie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) oder SPD-Politiker Kevin Kühnert über die App diskutieren. Unternehmen, die den öffentlichen Austausch mit Politik und Wirtschaft suchen, haben hier eine nahezu einmalige Chance, sichtbar zu werden und öffentlichkeitswirksam Meinungen zu äußern.

Strategie: Was kommt nach dem Hype?

In Deutschland ist die App noch ganz neu, es gibt bisher wenige Erfahrungen, wie eine gelungene Kommunikationskultur aussehen könnte. Es gibt bereits erste rassistische, sexistische und anderen schwierige Inhalte – wie die Betreiber damit umgehen möchten und wie sie das Niveau der Plattform weiterhin auf einem hohen Level halten möchten, ist noch nicht klar. Hier ist man noch in der Findungsphase, eine Melden-Funktion für solche kritischen Inhalte wurde nun nachträglich eingeführt.

Noch ist Clubhouse sehr exklusiv. Aber es ist absehbar, dass sich immer mehr Menschen anmelden werden. Es wird dann die Frage sein, wie diese abnehmende Exklusivität sich auf die Inhalte und eben diese Kommunikationskultur auswirken wird. Auch weil das noch nicht absehbar ist, sollten Unternehmen aktuell noch nicht zu viel Zeit in eine ausgefeilte Clubhouse-Marketingstrategie verwenden.

Clubhouse verstößt massiv gegen Datenschutz

Wer WhatsApp nicht nutzt, weil der Datenschutz nicht ausreichend gegeben ist, der sollte Clubhouse auf jeden Fall meiden. Bereits formale Aspekte der DSGVO werden von der App nicht eingehalten. So gibt es kein Impressum und sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie auch die Datenschutzhinweise finden sich aktuell nur auf englisch, nicht wie vorgeschrieben auf deutsch.

1. Zugriff aus Adressbuch

Wer der Plattform beitritt, gewährt der App Zugriff auf alle Kontaktinformationen aus dem Adressbuch des Smartphones. Die Daten werden wohl unter anderem für Marketingzwecke genutzt. Dies macht Clubhouse für Unternehmen eigentlich zum No Go, insofern sich auf dem Smartphone auch Business-Konakte sowie betriebsinterne Kontakte befinden. Theoretisch müssten alle im Adressbuch befindlichen Kontakte vorab um die Zustimmung der Weitergabe ihrer Daten gebeten werden.

Für Kontakte, die sich in dem Adressbuch des Nutzers finden, werden Schattenprofile angelegt. Das heißt de facto, dass die personenbezogenen Daten nicht nur ohne Zustimmung weitergegeben, sondern auch tatsächlich verarbeitet werden. Zudem holt sich die App Berechtigungen für den Zugriff auf den Kalender und die GPS-Location ein.

2. Intransparentes Mitschneiden von Gesprächen

Die App ist technisch dazu in der Lage, die Gespräche in den Audioräumen mitzuschneiden. Allein dass diese Möglichkeit besteht, müsste den Nutzern transparent kommuniziert werden – was jedoch nicht geschieht. Genauso wenig wird der Nutzer darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wann Gespräche tatsächlich mitgeschnitten werden. Es wäre durchaus denkbar, dass diese Funktion bereits aktiv ist, schließlich gibt es auch die Melden-Funktion: Sollen die Betreiber gegen Verstoße gegen Community-Regeln vorgehen, müssen sie die betroffenen Gespräche schließlich auch nachträglich anhören können.

3. Datenschutzerklärung verstößt gegen EU-DSGVO

Die Datenschutzerklärung ist in ihren Inhalten nach europäischem Recht nicht datenschutzkonform. Das Clubhouse-Unternehmen sichert sich darin weitreichende Rechte zur Verwendung der Nutzerdaten, die Nutzer wiederum bekommen hingegen nahezu keine Rechte zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten eingeräumt.

Fazit: Möchten Unternehmen Clubhouse nutzen, sollten sie dazu keine Smartphones nutzen, auf denen sich sensible Daten befinden. Denkbar wäre der Einsatz von Prepaid-Karten, die nur für den Clubhouse-Einsatz genutzt werden. Trotzdem sollten sich Unternehmen bewusst sein, dass die Gespräche aufgezeichnet werden können und sie sich in einem öffentlichen Raum befinden. Es sollten also vorab klare Kommunikations-Richtlinien eingeführt werden.

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