Dürfen Mitbewerber und Wettbewerbsvereine die Konkurrenz wegen DSGVO-Verstößen abmahnen? Und wenn ja, in welchen Fällen? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dazu im Februar 2020 ein Urteil gefällt, das zwar richtungsweisend ist – aber dennoch keine Rechtssicherheit verspricht.