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Bei der Entwicklung von Software-Produkten kommt jeder Entwickler an den Punkt, an dem er seine Software in einer Testumgebung testen muss. Nur ein Programm, das diesen Härtetest besteht, ist marktreif. Aber welche Daten für den Test benutzen?

Einfach wäre es, bereits bestehende Daten aus dem aktivem Geschäft zu nutzen – aber ist dieser Umgang mit Testdaten DSGVO-konform? Die Antwortet lautet: Nein, erst einmal nicht. Wer jedoch einen Schritt weiter geht, der kann relativ schnell zu datenschutzkonformen Testdaten gelangen.

 

 

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