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Durch das LG Darmstadt wurde dem Betroffenen neben einem Anspruch auf Unterlassung und Ersatz der außergerichtlichen Anwaltskosten auch ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens zugesprochen. Nach Kenntnissen der Media Kanzlei ist es das erste Urteil, indem ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DS-GVO durch ein deutsches Gericht wegen der fehlerhaften Versendung von E-Mails zugesprochen wurde.

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Bianca Dürschlag Datenschutzbeauftragte
Bianca Dürschlag
Veröffentlicht am 8. Oktober 2020

Bianca Dürschlag setzt als von der DEKRA zertifizierte Fachkraft für den Datenschutz geforderte Richtlinien für unsere Kunden kompetent um. Schwerpunkt dabei bildet die EU Datenschutzrichtlinie.