Landesarbeitsgericht Köln:
Wegen unvollständiger Löschung eines Profils einer Ex-Mitarbeiterin von der Homepage des Arbeitgebers, muss dieser einen Schadenersatz in Höhe von 300 Euro zahlen.

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Bianca Dürschlag
Veröffentlicht am 30. November 2020

Bianca Dürschlag setzt als von der DEKRA zertifizierte Fachkraft für den Datenschutz geforderte Richtlinien für unsere Kunden kompetent um. Schwerpunkt dabei bildet die EU Datenschutzrichtlinie.