Schadensersatz wegen unvollständiger Löschung

Symbolbild: Weltkarte mit Netzwerk-Verbindungen und leuchtenden Kontaktpunkten

Landesarbeitsgericht Köln:
Wegen unvollständiger Löschung eines Profils einer Ex-Mitarbeiterin von der Homepage des Arbeitgebers, muss dieser einen Schadenersatz in Höhe von 300 Euro zahlen.

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