Landesarbeitsgericht Köln:
Wegen unvollständiger Löschung eines Profils einer Ex-Mitarbeiterin von der Homepage des Arbeitgebers, muss dieser einen Schadenersatz in Höhe von 300 Euro zahlen.

Landesarbeitsgericht Köln:
Wegen unvollständiger Löschung eines Profils einer Ex-Mitarbeiterin von der Homepage des Arbeitgebers, muss dieser einen Schadenersatz in Höhe von 300 Euro zahlen.