Bis zum 9. März können Organisationen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie Fachleute sich in einer öffentlichen Konsultation des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum Thema „Anonymisierung personenbezogener Daten unter der Datenschutzgrundverordnung“ äußern.