Datenpanne

Da die Meldung einer Datenpanne (Verletzung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten) im Allgemeinen nicht im Arbeitsvertrag als geschuldete Leistung des Arbeitnehmers aufgeführt ist, kann der Arbeitgeber nach Auffassung des Gerichtes dies nicht vom Arbeitnehmer verlangen, ohne dass der Betriebsrat dem Prozess zugestimmt hat.
Die EU-DSGVO gibt hier leider auch keine Formvorschriften vor, außer dass eine Meldung dokumentiert sein muss. Wer diese Dokumentation jedoch leisten muss – der Mitarbeiter, der die Datenpannen meldet oder die verantwortliche Stelle – ist auch nicht geregelt. Interessant wäre auch die Frage, wie eine Datenpanne gemeldet werden kann, wenn der Melder anonym bleiben möchte.

Lösung: Den Betriebsrat um Zustimmung bitten oder die Meldung einer Datenpanne in den Arbeitsvertrag aufnehmen.

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