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Die einen warten sehnsüchtig darauf, die anderen haben keinen Vertrauen und datenschutzrechtliche Bedingungen: die Corona-App. Was helfen könnte, um die Vor- und Nachteile einer solchen App besser diskutieren zu können, ist ein klassisches Mittel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die Datenschutz-Folgenabschätzung.

 

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Christian Arndt
Christian Arndt
Veröffentlicht am 1. Mai 2020

Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

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