Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat in einem Rundschreiben seine Mitglieder vor missbräuchlichen Auskunftsanfragen gewarnt. Darin werden zwei Szenarien beschrieben: Über ein Kontaktformular wird unter Angabe einer Telefonnummer um Rückruf gebeten. Versucht man zurückzurufen, meldet sich niemand. Etwas später fragt eine Person an, welche Daten vom Unternehmen gespeichert werden und verlangt die Löschung der Daten. Eine Person abonniert einen Newsletter des Unternehmens. Auch hier fordert der Abonnent danach vom Unternehmen Auskunft über die gespeicherten Daten und um die Löschung.

Sollte in den beiden Fällen den Anfragen nicht nachgekommen werden, meldet sich ein Anwalt und verlangt im Auftrag seines Mandanten Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro und Honorarvergütung in Höhe bis zu 600 Euro. Außerdem wird mit Klage gedroht.

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