Hinweisgeberschutzgesetz – EDWARD360 bietet Gesamtlösung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist in Kraft getreten und Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen sich sofort mit der Umsetzung beschäftigen. Allen anderen Unternehmen wurde eine Schonfrist bis Dez. 2023 eingeräumt.
Wir haben bereits einigen Kunden dabei geholfen und möchten Ihnen von unseren Erfahrungen berichten. Zudem zeigen wir Ihnen, wie wir auch Sie bei den Anforderungen unterstützen können.
Am Mittwoch, den 19.07.2023 um 11.00 Uhr, laden wir Sie herzlich ein, an unserem Webinar teilzunehmen.
Auf folgende Themen dürfen Sie sich freuen:
- Kurze Einleitung zum Thema
- Erfahrungen bei der Implementierungen im Unternehmen
- Erfahrungen im Umgang mit Meldungen
- Vorstellung unseres Hinweisgebersystems EDWARD360
- Fragen & Antworten
In individuellen Beratungsterminen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung und geben Ihnen Tipps, wie Sie den Anforderungen des Gesetzes gerecht werden können.
Melden Sie sich jetzt zum Webinar an: