Daten, die aus der Bilderkennung im öffentlichen Raum, erhoben werden, sind aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr schwierig zu nutzen, beispielsweise im Marketing. Ein Start-Up hat nun eine Möglichkeit gefunden, Daten aus dem Gesichtstracking zu nutzen, ohne den Datenschutz zu verletzen. Kritisch bleibt die Bilderkennungs-Software in Bezug auf den Datenschutz weiterhin.
Schlagwörter
AI Act
App
Artikel 15
Auskunft
Auskunftsrecht
Barrierefreiheit
Cookie Banner
Cookies
Coronakrise
Coronavirus
Datenpanne
Datenpannen
Datenschutz
Datenschutzbeauftragter
Datenschutz Corona
Datenschutzerklärung
Datenschutzschulung
Datenschutzverstöße
Datensicherheit
Datenübertragung
Direktmarketing
DSGVO
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Einwilligung
Einwilligung in Datenverarbeitung
facebook
Gesundheitsdaten
Google
Homeoffice
KI
KI Kompetenz
Nutzerdaten
Online Marketing
personenbezogene Daten
Recht
Rechtmäßigkeit
sensible Daten
Sicherheitslücke
Social media
TOMs
Tracking
Videokonferenzen
Videokonferenzen Tool
Website
Whatsapp
