Daten, die aus der Bilderkennung im öffentlichen Raum, erhoben werden, sind aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr schwierig zu nutzen, beispielsweise im Marketing. Ein Start-Up hat nun eine Möglichkeit gefunden, Daten aus dem Gesichtstracking zu nutzen, ohne den Datenschutz zu verletzen. Kritisch bleibt die Bilderkennungs-Software in Bezug auf den Datenschutz weiterhin.
Veröffentlicht am 19. Februar 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

