Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Bundeskartellamtes bestätigt, das Facebook einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorwarf. Damit hob der BGH die vorige, entgegengesetzte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf (Beschl. v. 23.06.2020, Az. KVR 69/19). Facebook muss sich nun relativ zeitnahe äußern, wie es diesen Missbrauch zukünftig unterbinden möchte.