Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Bundeskartellamtes bestätigt, das Facebook einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorwarf. Damit hob der BGH die vorige, entgegengesetzte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf (Beschl. v. 23.06.2020, Az. KVR 69/19). Facebook muss sich nun relativ zeitnahe äußern, wie es diesen Missbrauch zukünftig unterbinden möchte.
Veröffentlicht am 30. Juni 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

