Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am 8. Dezember 2020 entschieden, dass Facebook Nutzer aus seinem Netzwerk ausschließen darf, die nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ihre Klarnamen verwenden.
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Veröffentlicht am 21. Dezember 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.