Expressversand

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Karlsruhe über die Zulässigkeit von voreingestelltem kostenpflichtigem Expressversand in Online-Shops entschieden:

https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-06/OLG%20Karlsruhe_26.03.2024.pdf

Das OLG Karlsruhe entschied am 26.03.2024, dass kostenpflichtiger Expressversand in Online-Shops nicht als Standard-Einstellung voreingestellt sein darf. Kunden müssen die kostenpflichtige Option aktiv wählen (Opt-In). Die Entscheidung bekräftigt, dass Voreinstellungen, die Zusatzkosten verursachen, unzulässig sind und Transparenz im Online-Handel gewährleistet sein muss. Der Online-Shop PEARL hatte Expressversand als Voreinstellung gewählt, was das Gericht als Wettbewerbsverstoß ansah. Dies bestätigte die vorherige Entscheidung des LG Freiburg. Gemäß § 312a Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine solche Vereinbarung nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vom Verbraucher gewählt wird und nicht durch eine Voreinstellung erzwungen wird.

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