EU Verordnung

In den letzten Jahres wurden neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitere EUVerordnungen und Gesetze erlassen oder sind derzeit in Erarbeitung. Behalten Sie den Überblick zu Gesetzen mit Bezug auf Datenschutz, Verbraucherschutz und Informationssicherheit.

Unternehmen sollten sich regelmäßig über Regelungen informieren, die auf EU-Ebene verabschiedet wurden und werden. Eine kurze (und nicht vollständige Liste der Gesetzte im Zusammenhang mit der Digital-Strategie der EU finden Sie in diesem Bits.

 

 UPDATE EU-Richtlinie: Mai 2024

 

DDG – Digitale-Dienste-Gesetz 

Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 13.05.2024 zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umbenannt und ist ab dem 14.05.2024 gültig.

Das DDG dient in erster Linie als Ergänzung zum Digital Services Act. Dieser ist eine EU-Verordnung zur Verringerung illegaler Inhalte im Internet und legt umfassende Pflichten für Online-Dienste fest. Das DDG bestimmt nun, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden sollen.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/149/VO.html?nn=55638

Handlungsempfehlung:

Die Pflichtangaben aus § 5 TMG (jetzt neu § 5 DDG) bleiben unverändert, dennoch sollte das Impressum angepasst und der Verweis auf das § 5 TMG entfernt werden. Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG (ehemals § 5 TMG) überhaupt im Impressum anzugeben, empfehlen wir ganz auf diesen Hinweis zu verzichten.

 

TDDDG – Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz – TDDDG).
Das Gesetz ist am 01.12.2021 unter dem Namen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten und wurde aufgrund der Anpassungen des deutschen Rechts an den europäischen Digital Services Act (DSA) am 13. Mai 2024 in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Dadurch wurde in erster Linie der jahrzehntelange verwendete, nationale Sonderbegriff des „Telemediums“ durch die Terminologie „digitaler Dienst“ der europäischen Verordnung ersetzt.

Handlungsempfehlung:
Aktualisierung der Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind erforderlich, sofern Angaben nach dem TTDSG vorhanden sind. Um die korrekte Rechtsgrundlage in Ihrer Datenschutzerklärung zu benennen, sollte hier nun ein Verweis auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) erfolgen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung, dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne.

AI Act

Das Thema „Künstliche Intelligenz“ ist in aller Munde und am 13. März 2024 hat das EU-Parlament nach einem rund dreijährigen Gesetzgebungsverfahren die Verordnung für Künstliche Intelligenz (engl. AI Act) mit einer großen Mehrheit beschlossen. Aber wissen Sie welche Regelungen auf Sie zukommen, wenn Sie Produkte entwickeln oder diese einsetzen? Erfahren Sie mehr: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1683

 

DSA – Digital Services Act

Es ist das Ziel die Online-Welt, also Plattformen wie TikTok und Co. sicherer zu machen. Ein erstes Verfahren ist dazu auf Grundlage des DSA durch die Kommission bereits eröffnet worden. Lesen Sie mehr unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-opens-formal-proceedings-against-tiktok-under-digital-service

 

DMA – Digital Markets Act

Was große Plattformen beachten müssen und welche Vorteile dieses Gesetz mitsich bringt, erfahren Sie unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de

 

Data Act

„Am 27. November 2023 hat der Rat der Europäischen Union die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (kurz: Data Act) verabschiedet.
Nach der Verkündung im Amtsblatt der EU am 22. Dezember 2023 tritt der Data Act am 11. Januar 2024 in Kraft und wird nach einer grundsätzlichen Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 EU-weit direkt anwendbares Recht werden.“

Die Verordnung harmonisiert Vorschriften für den fairen Zugang zu und der Nutzung von Daten. Der Data Act befasst sich im Wesentlichen damit, dass unter anderem Nutzer von vernetzten Geräten, Maschinen oder sonstigen Produkten darüber entscheiden können, wie mit den gewonnenen Daten umgegangen werden soll, an deren Entstehung sie mitgewirkt haben.
https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/EU-Data-Act/eu-data-act.html

 

DGA (Data Governance Act)

NIS Richtlinie (Cybersicherheit)

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