Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBdFI) hat sich in der Causa neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen für einen drastischen Schritt entschieden. In einer Pressemitteilung gibt die Behörde bekannt, ein Dringlichkeitsverfahren gem. Art. 66 DSGVO gegen die Facebook Ireland Ltd. eröffnet zu haben. Ein Dringlichkeitsverfahren gem. Art. 66 DSGVO bietet einer Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, Vorkehrungen für Eilfälle zu schaffen, wenn dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen besteht. Eine Aufsichtsbehörde kann in diesen Fällen hinreichend begründete Maßnahmen mit einer festgelegten Dauer in ihrem Hoheitsgebiet erlassen.

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