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Das Kammergericht bestätigt mit einem aktuellen Urteil, dass Facebook durch Voreinstellungen in der Privatsphäre sowohl gegen den Datenschutz wie auch gegen den Verbraucherschutz verstößt.

Unternehmen, die Social Media Kanäle im Rahmen des Online Marketings nutzen, sollten sich eingehend zum datenschutzkonformen Einsatz der Kanäle beraten lassen.

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