Das Kammergericht bestätigt mit einem aktuellen Urteil, dass Facebook durch Voreinstellungen in der Privatsphäre sowohl gegen den Datenschutz wie auch gegen den Verbraucherschutz verstößt.
Unternehmen, die Social Media Kanäle im Rahmen des Online Marketings nutzen, sollten sich eingehend zum datenschutzkonformen Einsatz der Kanäle beraten lassen.
Veröffentlicht am 7. Februar 2020
Christian Arndt ist Dozent für Onlinemarketing an zahlreichen Universitäten. Er unterstützt mittlere Unternehmen bei der Beratung, Konzeption, Umsetzung und datenschutzrechtlicher Bewertung von Internetpräsenzen und digitalen Anwendung.

