Was hat sich geändert? Was ist zu tun?
Die Auftragsverarbeitung wurde bereits in der Vergangenheit stark ausgeweitet. So zählen Hoster und IT-Dienstleister ebenso dazu, wie klassische Datenverarbeiter (Lohnabrechnung).
Die EU-DSGVO nimmt nun auch Auftragsverarbeiter mehr in die Pflicht. Verarbeiten der Verantwortliche und der Verarbeiter zum gleichen Zweck personenbezogene Daten, so haften diese auch gleichermaßen für Datenschutzverstöße. Sie legen in einem Vertrag über die gemeinsame Verantwortung genau fest, wer von ihnen welche Verpflichtung nach der DSGVO übernimmt. Es ist ratsam alle externen Dienstleister zu identifizieren und die Verträge anzupassen.
Für die Nutzung eines Online-Bewerbungsportals gelten folgende Mindeststandards:
Datenschutzkonformes Online Marketing unterlag und unterliegt auch jetzt nach der EU-DSGVO Anforderungen, die dem Nutzer eine größtmögliche Transparenz im Umgang mit seinen Daten geben soll. Hierzu gehören:
Der Newsletter-Versand kann ausschließlich unter Beachtung folgendem Mindeststandard datenschutzkonform durchgeführt werden:
Bei der neu gestalteten Vorabkontrolle wird jede neue Verarbeitung, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt, einer Datenschutzfolgeabschätzung unterzogen. Diese legt die Risiken auf und hilft bei der Minimierung dieser. Ein hohes Risiko besteht wenn:
Bei der Bewertung von Datensicherheitsrisiken werden Themen, wie:
stärker berücksichtigt. Da nach der DSGVO auch immaterielle Schäden Betroffener zu erheblichen Verpflichtungen beim Verantwortlichen führen können.
Eine Pflicht zur Ernennung besteht, oder wenn sensitive Daten umfangreich verarbeitet werden oder wenn Informationen über Straftaten einer natürlichen Person umfangreich verarbeitet werden. Darüber hinaus bleibt die Grenze von 10 Personen, die dauerhaft personenbezogene Daten in Unternehmen verarbeiten, bestehen.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen „veröffentlicht“ und der Datenschutzaufsicht mitgeteilt werden.
Gestiegen sind Bußgelder auf bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes. Hinzu können zivilrechtliche Ansprüche und Schadenersatz von Kunden / betroffenen Personen kommen.
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