Datenschutz in der Kirche

Die Kirchen haben nach der Verfassung das Recht, ihre eigenen Bestimmungen, also auch den Datenschutz, selbst zu regeln. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich allerdings nur auf die Art und Weise, nicht darauf, ob überhaupt. So unterliegen die evangelische und katholische Kirche den jeweiligen Kirchengesetzen zum Datenschutz, die aber grundlegend Anlehnung an das Bundesdatenschutzgesetz finden. Auch das Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland und die Kirchliche Datenschutzordnung der katholischen Kirche sind sog. Auffanggesetze, das heißt, wenn es anderweitige Gesetze gibt, gehen diese vor.

Datenschutz in der Kirche

Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland

Das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde letzmalig zum 01.01.2013 novelliert und ist somit aktuell. Grundsätzlich gilt folgendes:

  • Zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten benötigen Sie eine gesetzliche Grundlage, einen Vertag oder eine Zustimmung des Betroffenen
  • Ein Betriebsbeauftragter für den Datenschutz ist dann zu bestellen, wenn in der Regel mehr als 9 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung pb Daten beschäftigt sind
  • Es gilt das Gebot der Datenvermeidung bzw. der Datensparsamkeit

Die kirchliche Datenschutzordnung der katholischen Kirche in Deutschland

Die kirchliche Datenschutzordnung hat zu dem Gesetz auch Ausführungsrichtlinien (AusfRL-KDO) erlassen:

  • betr. Hausbesuche und Haussammlungen
  • Bekanntmachung
  • kirchlicher Amtshandlungsdaten
  • besonderer Ereignisse
  • Kirchenaustritten
  • Weitergabe von Daten an die Kirchenzeitung
  • Einsatz von Informationstechnik

Gelebter Datenschutz

Gerade die Aufgaben, die Kirchen, deren Gliedkirchen und Verbände, wie die Diakonie und die Caritas in unserer Gesellschaft übernehmen, erfordern ein hohes Maß an gelebtem Datenschutz. Nicht nur, weil oft besondere personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sondern auch, weil gerade die Kirche vom Vertrauen und der Zuwendung der Menschen lebt. Erhalten Sie diesen Marketingfaktor und lassen Sie sich von mir beraten. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, lassen Sie aber auch Angehörige und ges. Betreuer nicht außen vor. Ich unterstütze Sie darin alle am Prozess Beteiligten mitzunehmen und so nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern ein hohes Maß an Vertrauen und Verbundenheit zu erzielen und erhalten.

Bereiche des Datenschutz

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