Einige Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000.000 EUR oder von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Wer auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet, setzt sich außerdem einem erhöhten Schadenersatzrisiko aus: Kommt es zu Beanstandungen, gibt es keine Möglichkeit einer Exkulpation.
Bestellen Sie jetzt Ihren externen Datenschutzbeauftragten und geben Sie Ihren Datenschutz in professionelle Hände.
Sie möchten gern das All-Inclusive-Paket, um alle Unternehmensprozesse und Organisationsabläufe möglichst datenschutzkonform zu gestalten? Dann bieten wir Ihnen gern die Kombination aus Datenschutzberatung und der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Dies empfiehlt sich insbesondere für IT-lastige, digitale Unternehmen sowie Organisationen und Einrichtungen mit einer komplexen Struktur sowie der vermehrten Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten.
Sie beschäftigen einen internen Datenschutzbeauftragten und möchten ihn gern regelmäßig mit aktuellem Fachwissen und Expertise unterstützen? Dann wählen Sie doch eine Kombination aus interner Kompetenz und externer Datenschutzberatung. Unsere Datenschutzberater in Berlin, Freiburg und an der Ruhr unterstützen Ihren Mitarbeiter dann gern in allen Belangen des Datenschutzes.
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