google fonts abmahnung

Wie schon berichtet gibt es aktuell Abmahnungen und Schadensersatzschreiben, sofern auf Websites Google Fonts eingesetzt werden, die von US-Servern geladen werden.
Die Abmahnungen sind zweifelhaft, basieren jedoch auf einer möglichen Rechtsgrundlage.
Wir raten daher Google Fonts lokal zu laden und nicht mehr von gstatic-Servern, die Datenschutzerklärungen anzupassen und auf die Abmahnungen nicht zu reagieren.

Auch ist eine 2. Welle bekannt geworden, die sich auf die Nutzung von Google-Diensten bezieht, explizit durch die Nutzungen von Youtube, Recaptcha und Google Maps, da diese Dienste auch Google Fonts nutzen.

Auch der Einsatz von Mailchimp Newletter Signup-Forms und allen anderen Drittanbieterintegrationen auf der Website kann Google Fonts nutzen.
Daher ist es wichtig den Cookie Consent DSGVO und TTDSG konform zu konfigurieren.

Heisst: Diese Drittanbieter Tools nur dann zu laden / anzuzeigen, wenn der Nutzung der Dienste explizit zugestimmt wurde.

Einigen im Markt befindliche Cookie Consent Tools nutzen auch wiederum Google Fonts.

Nach technischer Umstellung muss die Datenschutzerklärung angepasst werden.

Bei Fragen oder auch bei der technischen Umsetzung unterstützen wir Sie gerne.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn!

Tags: