Oft stellt sich die Frage, ob rechtlich Relevante Texte – wie z.B. Verträge oder Datenschutzerklärungen – nicht sprachlich einfacher gefasst werden können. Als Schlagwort fällt hier oft die sogenannte „leichte Sprache“. Was das ist und wie leichte Sprache in Rechtstexten verwendet werden kann, erläutern wir im Folgenden Beitrag:
Grundlage für Leichte Sprache in Rechtstexten
Als Grundlage für leichte Sprache gilt u.A. die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009. Sie besteht darauf, dass Informationen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Die UN- Behindertenrechtskonvention wurde 2009 in Deutschland ratifiziert und verpflichtet die Bundesregierung zu folgendem:
„Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu (…) Information und Kommunikation (…) zu gewährleisten.“ (UN-BRK, Art. 9)
Konkretisiert wird dies im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Hier wird in § 11 Abs. 1 und 2 BGG beschrieben, dass öffentliche Stellen ihre Sprache an die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten anpassen sollen:
„(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.“
Umsetzung leichte Sprache in Rechtstexten in der Praxis
Grundsätzlich ist es möglich, rechtsverbindliche Texte in leichter Sprache oder hilfsweise in einfacher Sprache zu verfassen. Allerdings muss in jeden Einzelfall darauf geachtet werden, dass die rechtlich erforderlichen Inhalte transportiert werden. Dies ist bei Verträgen ggf. noch einfach umzusetzen, da es hier im Kern zunächst um eine konkrete Beschreibung von Leistung und Gegenleistung geht. Je einfacher (aber vollständig) diese beschrieben sind, desto klarer ist für die Vertragsparteien, was Bestandteil des Vertrages ist. Je komplexer der Vertragsinhalt, desto schwieriger wird es dann. In der Regel sollte es bei jedem (juristischen) Text das Ziel sein, dies sprachlich so einfach wie möglich darzustellen.
Bei rechtlich vorgeschrieben Inhalten, wie z.B. einer Datenschutzerklärung, sind die Inhalte und Definitionen durch die DSGVO umfangreich vorgegeben. Da sich die Datenschutzerklärung auf eine Vielzahl von in der DSGVO festgelegten Definitionen bezieht, wird es bei einer Datenschutzerklärung schwer umsetzbar sein, diese sowohl einfach als auch vollständig zu gestalten.
In der Regel wird die Darstellung in einfacher Sprache umgesetzt, in dem es einen Ausgangstext gibt sowie eine zweite, vereinfachte Fassung in einfacher Sprache. Die Texte in einfacher Sprache enthalten dann in der Regel einen Haftungs-Disclaimer, wie z.B.
„Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatzangebot. Der rechtsgültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können sie keine Ansprüche erheben.“
oder
„Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Und deshalb ist der Text in Leichter Sprache nicht rechtsverbindlich.
Das heißt: Mit diesem Text in Leichter Sprache können Sie keine Ansprüche erheben. Diesen Text können Sie nicht im Gericht benutzen. Im Gericht können Sie nur den Text in Alltagssprache benutzen. Der Text in Leichter Sprache ist also nur ein zusätzliches Angebot.“
Dies wird so z.B. von der Stadt Hannover verwendet.
Bzgl. der Umsetzung bei einer Datenschutzerklärung ist es empfehlenswert, die verwendeten Klauseln Schritt für Schritt durchzugehen und zu prüfen, inwiefern Sätze vereinfacht werden können, ohne dass erforderliche Regelungsinhalte fehlen. Alternativ können zwei Texte verwendet werden, ein ausführlicher (rechtlicher) Text, einen Text in leichter Sprache mit Haftungs-Disclaimer. Viel gewonnen ist damit jedoch nicht, da die Verwendeten Texte in Summe länger statt kürzer werden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Überarbeitung und Prüfung Ihrer Regelungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.