Vorschlag des Vermittlungsausschusses

Die wichtigsten Änderungen zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses von 09.05.2023

Am 09.05.2023 hat der Vermittlungsausschuss Änderungen am Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgegeben.
Am 11. Mai soll nun das Gesetz final im Bundestag verabschiedet werden. Folgend finden Sie von uns die wichtigsten Änderung zusammengefasst:

 

  • Gesetz tritt nach Beschluss in Kraft – Bußgelder werden nach 6 Monaten verhängt
  • Bußgelder werden von 100.000 EUR auf 50.000 EUR reduziert
  • Anonyme Meldung müssen ggf. zu bestimmten Sachverhalten mögliche sein (andere Gesetze und Rechtvorschriften z.B. ggf. Geldwäsche tba) und sollten grundsätzlich bearbeiten werden.
  • Konkretisierung der Beweislastumkehr bei Repressalien gegenüber Beschäftigten.
  • Melder müssen in einem direkten Vertragsverhältnis zum Unternehmen stehen.

Schauen Sie sich die detaillierten Beschlussempfehlung an:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006700.pdf

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