Die deutsche Sprache zeichnet sich durch ihre Vielfältigkeit aus, die es ermöglicht, komplexe Sachverhalte facetten- und detailreich zu erläutern. Dies jedoch kann Ausmaße erreichen, die Sätze lang und verschachtelt und die Aussagen teils unverständlich werden lassen. Wer einmal einen Gesetzestext gelesen oder Formulare für eine Behörde ausgefüllt hat, kam hiermit sicherlich bereits in Berührung.
In Beamtendeutsch verfasste Aussagen zu verstehen und entsprechen zu handeln, fällt selbst Muttersprachlern mitunter schwer. Um ein Vielfaches schwieriger ist es jedoch, wenn eine Person aus dem Ausland kommt oder durch eine Einschränkung nicht jede Formulierung nachvollziehen kann. Im Alltag eines Unternehmens oder einer Pflegeeinrichtung kann das unter anderem im Bereich von Datenschutz und Compliance zu Herausforderungenführen. Denn Aushänge mit längeren schriftlichen Informationen sind nicht für alle Mitarbeitenden oder Bewohner verständlich. So etwa für Gehörlose, deren Gebärdensprache sich nicht eins zu eins auf die gesprochene deutsche Sprache übertragen lässt oder Menschen mit ausländischen Wurzeln, für die Zitate aus der DSGVO oder ähnlichem womöglich unverständlich sind oder sich zumindest die Handlungsaufforderung nicht ganz klar erschließt.
Compliance muss nicht kompliziert sein!
Um ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem personenbezogene Daten ausreichend geschützt sind, zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden verstehen, wie sie sich zu verhalten haben. In Pflegeeinrichtungen kommen ebenfalls Bewohner hinzu, deren Verständnis eine Rolle spielt. Hierbei können sogenannte Datenschutzzeichen helfen, die in Form von Piktogrammen bildlich darstellen, in welchen Bereichen Vorsicht geboten ist oder ein bestimmtes Verhalten erfordert wird. Zusätzlich bleibt eine bildliche Darstellung oft eher in Erinnerung und sorgt dafür, dass der Datenschutz im Arbeitsalltag nicht vergessen wird. Die Abbildung einer erhobenen Hand, die ein „Stopp“ signalisiert, ist eindrücklicher, als der Ausdruck eines Textauszugs, in dem die Rede von „Das Betreten ist Unbefugten verboten“ ist.
Besuchen Sie gern unseren Shop und sehen Sie unser Angebot von Datenschutzzeichen zu verschiedenen Themenbereichen. Wir wissen, dass jedes Unternehmen und jede Organisation eigene Besonderheiten hat, die sich aus der jeweiligen Tätigkeit sowie den räumlichen Gegebenheiten ergeben. Finden Sie im Shop kein passendes Zeichen, erstellen wir für Sie individuelle Piktogramme – maßgeschneidert für Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitsumstände.
Neben Zeichen zur Erinnerung an den Datenschutz ist auch ein grundlegendes Verständnis davon, was Datenschutz ist und welche Regeln Mitarbeitende befolgen sollten, wichtig. Dieses Verständnis wird durch Schulungen gewährleistet und muss verpflichtend regelmäßig aufgefrischt werden. Doch auch bei textbasierten Schulungen können sich Verständnisschwierigkeiten auftun. Um dies zu umgehen, bieten wir verschiedene Lösungsstrategien an:
- Schulungen in einfacher Sprache
Dies beinhaltet die Umformulierung komplexer datenschutzrelevanter Sachverhalte, wobei auf lange Sätze und komplizierte Umschreibungen verzichtet wird und auf Fachbegriffe gemieden oder mit einfachen Worten erklärt werden. - Schulungsvideos
Lerninhalte können auch im Videoformat aufbereitet werden. Denn das gesprochene Wort ist für manche Menschen zugänglicher und kann Schulungen auch für Personen, denen das Lesen aufgrund von eingeschränkter Sicht oder Sprachbarrieren schwerfällt, zugänglich machen. Unsere Videos werden von einem KI-Avatar gesprochen und werden von uns ganz nach Ihren Bedürfnissen erstellt. Die Entscheidung, ob dabei nur der schriftliche Inhalt des Lernthemas gesprochen werden, die Inhalte gekürzt zusammengefasst oder ausführlich ergänzt werden, liegt hierbei bei Ihnen. - Schulungen in Piktogrammen
Auch bieten wir an, Schulungsinhalte durch Bildmaterial, das die Kernaussagen zusammenfasst, zu ergänzen, um Verständnisschwierigkeiten bestmöglich aus dem Weg zu gehen.
Barrierefreiheit spielt jedoch nicht nur am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle, um die Möglichkeit der Teilhabe zu erweitern. Auch im Internet ist es wichtig, Barrieren abzubauen. Dies ist für bestimmte Websitebetreiber sogar verpflichtend. Damit Nutzer Ihre Website ohne Einschränkungen besuchen können, bieten wir unsere langjährige Erfahrung im digitalen Raum an. Mit unserer Hilfe werden Sie nicht nur barrierefrei, sondern wir erstellen Ihnen auch eine Barrierefreiheitserklärung, die den aktuellen Stand Ihrer Website dokumentiert.
Damit diese Maßnahmen im Alltag Wirkung entfalten, ist ein klarer Umsetzungsplan sinnvoll. Zunächst sollten alle Kommunikationspunkte erfasst werden, an denen datenschutzrelevante Hinweise stehen: Eingänge, Stationszimmer, Dokumentationsplätze, Archive, Besprechungsräume und digitale Oberflächen. Danach folgt eine Zielgruppenanalyse: Wer nutzt welchen Hinweis? Welche Sprachen, welche Handicaps, welche Routinen sind zu berücksichtigen? Auf dieser Basis werden einheitliche Symbole, kurze Handlungsanweisungen und die passenden Formate festgelegt – Türschild, Aushang, Bildschirm-Hinweis, Aufkleber.
Hilfreich ist eine Probephase. Wählen Sie exemplarisch einige Bereiche aus und testen Sie neue Hinweise dort. Kurze Rückmeldeschleifen mit Mitarbeitenden und – soweit möglich – Bewohnern zeigen schnell, ob eine Aussage verstanden und akzeptiert wird. Änderungen an der verwendeten Sprache oder an der Platzierung können in dieser Phase ohne großen Aufwand erfolgen. Erst danach wird die Lösung ausgerollt und in einheitlichen Standards dokumentiert, damit spätere Ergänzungen nahtlos passen.
Auch die interne Kommunikation gehört dazu. Neue Zeichen und Schulungsformate sollten nicht nur verteilt, sondern erklärt werden: Was bedeutet das Symbol genau? Welche Handlung wird erwartet? Wen spreche ich an, wenn etwas unklar ist? Ein fester Ansprechpartner oder eine Funktionsadresse erleichtert Rückfragen
Datenschutz braucht klare Regeln, aber auch Übung. Wiederkehrende, kurze Lernimpulse – etwa ein „Hinweis der Woche“ am schwarzen Brett oder im Intranet – halten das Thema präsent. Ebenso wichtig sind positive Beispiele: Wenn ein Team einen Datenschutzprozess gut umgesetzt hat, darf das sichtbar gelobt werden. So entsteht eine Kultur, in der Compliance nicht als Pflicht, sondern als Teil professioneller Qualität verstanden wird.
Für die rechtliche Einordnung genügt oft eine einfache Leitlinie: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Wer sie verarbeitet, braucht einen Zweck, eine Rechtsgrundlage und muss sparsam damit umgehen. Zugriff erhält nur, wer ihn für die Aufgabe wirklich benötigt. Diese Aussagen können in einfacher Sprache und mit Symbolen unterstützt werden, ohne an Genauigkeit zu verlieren.
Fazit
Inklusion ist ein wichtiges Thema, das Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen erfordert. Wer sich jedoch so aufstellt, dass es möglichst keine Barrieren gibt und Mitarbeitende, Bewohner oder Besucher der Internetpräsenz in vollem Umfang teilhaben können, schafft ein Angebot, das nicht nur fair und modern, sondern auch rechtssicher für die Zukunft ist.
Wenn Sie weitergehende Informationen oder Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne!
