Mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen, die eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen sollen. Bei der Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln bleibt eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen weiterhin erforderlich.

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