Microsoft 365 Copilot

Mit Microsoft 365 Copilot hält künstliche Intelligenz Einzug in den modernen Büroalltag und verspricht eine Revolution der täglichen Arbeit. Die KI-basierte Assistenz analysiert E-Mails, Dokumente, Besprechungen und Aufgaben und bietet kontextbezogene Hilfestellungen – von intelligenten Textvorschlägen bis zu umfassenden Projektzusammenfassungen.

Grundlage dieser beeindruckenden Funktionalität ist der Microsoft Graph, der Informationen aus allen M365-Diensten intelligent miteinander verknüpft.

Doch mit der enormen Leistungsfähigkeit dieser Assistenzsysteme steigen auch die datenschutzrechtlichen Risiken erheblich. Insbesondere Unternehmen und kirchliche Einrichtungen, die dem DSG-EKD unterliegen, stehen vor neuen Herausforderungen bei der rechtskonformen Implementierung dieser Technologien.

Microsoft Graph und Copilot: Technische Grundlagen verstehen

Microsoft Graph fungiert als zentrale Schnittstelle für den Datenzugriff innerhalb des gesamten M365-Ökosystems. Diese leistungsstarke Plattform verknüpft E-Mails, OneDrive-Inhalte, Kalendereinträge, Kontakte, Teams-Chatverläufe und Dokumente in einem komplexen, graphbasierten Datenmodell miteinander.

Microsoft Copilot greift über diese Graph-Schnittstelle auf die vernetzten Daten zu und nutzt hochentwickelte Large Language Models (LLMs), um automatisch Inhalte zu generieren, zu analysieren oder intelligente Vorschläge zu unterbreiten. Dabei entstehen neue Erkenntnisse und Zusammenhänge, die über die ursprünglichen Datenquellen hinausgehen – ein Prozess, der datenschutzrechtlich besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen nach DSGVO und DSG-EKD

Rechtsgrundlage für KI-gestützte Datenverarbeitung

Jede Datenverarbeitung durch Copilot muss sich auf eine solide Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO beziehungsweise § 6 DSG-EKD stützen. In der Praxis kommen verschiedene Grundlagen in Betracht: die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder das berechtigte Interesse des Unternehmens. Die Wahl der Rechtsgrundlage hat erhebliche Auswirkungen auf die weiteren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und sollte sorgfältig geprüft werden.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Eine besondere Herausforderung stellt der Umgang mit sensiblen Daten dar. Copilot kann bei seiner Analyse unbeabsichtigt auch besonders schützenswerte Informationen verarbeiten – etwa Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeiten. Diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine ausdrückliche Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO oder § 13 Abs. 2 DSG-EKD vorliegt.

Neue Verarbeitungsvorgänge und Profilbildung

Copilot erzeugt durch seine KI-gestützten Analysen völlig neue Inhalte und Erkenntnisse – beispielsweise Zusammenfassungen von Besprechungen, Textvorschläge für E-Mails oder strategische Handlungsempfehlungen basierend auf Projektdaten.

Diese neuen Verarbeitungsvorgänge gehen über die ursprünglichen Zwecke der Datenerhebung hinaus und müssen sorgfältig dokumentiert werden. Häufig ist eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, um die Risiken für die Betroffenen zu bewerten.

Besonders kritisch wird es, wenn Copilot Profile von Mitarbeitern oder Kunden erstellt – etwa durch die Analyse von Arbeitsmustern, Kommunikationsstilen oder Präferenzen. Solche Profilbildungen können erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben und erfordern besondere Schutzmaßnahmen.

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Berechtigungsmanagement und Datensicherheit

Die Implementierung eines durchdachten Berechtigungsmanagements im M365-Ökosystem ist von entscheidender Bedeutung. Copilot darf nur auf die Daten zugreifen, die für den jeweiligen Nutzer auch ohne KI-Unterstützung zugänglich wären. Dies erfordert eine präzise Konfiguration der Zugriffsrechte und regelmäßige Überprüfungen.

Filterung und Transparenz

Besonders sensible Inhalte müssen durch technische Filter vor der Verarbeitung durch Copilot geschützt werden. Gleichzeitig müssen Nutzer transparent über die Funktionsweise der KI-Assistenz informiert werden – welche Daten werden analysiert, wie entstehen Vorschläge, und wo werden Informationen gespeichert?

Protokollierung und Nachverfolgbarkeit

Umfassende Logging-Mechanismen für Copilot-Abfragen sind unerlässlich, um Transparenz zu schaffen und bei Bedarf Rechenschaft ablegen zu können. Diese Protokolle müssen selbst datenschutzkonform gestaltet und regelmäßig ausgewertet werden.

Besondere Anforderungen für kirchliche Einrichtungen

Kirchliche Einrichtungen, die dem DSG-EKD unterliegen, müssen zusätzliche Aspekte berücksichtigen. Die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung sind strikt einzuhalten. Bei der Verarbeitung besonders sensibler religiöser oder seelsorgerischer Daten sind häufig explizite Einwilligungen erforderlich.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert auch die Transparenz bei KI-gestützten Entscheidungen. Gemeindemitglieder und Mitarbeiter müssen verstehen können, wenn und wie künstliche Intelligenz bei Entscheidungen mitwirkt, die sie betreffen.

Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte einbeziehen

Die Einführung von Microsoft 365 Copilot ist in den meisten Fällen zustimmungspflichtig, insbesondere wenn personenbezogene Leistungsdaten von Mitarbeitern verarbeitet oder Nutzerprofile erstellt werden. Der Betriebsrat muss frühzeitig eingebunden werden, um Mitbestimmungsrechte zu wahren und Vertrauen zu schaffen.

Gleichzeitig sollte der Datenschutzbeauftragte von Beginn an in den Implementierungsprozess einbezogen werden. Seine Expertise ist unverzichtbar, um datenschutzrechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine rechtskonforme Lösung zu entwickeln.

Praktische Empfehlungen für die Einführung

Schritt-für-Schritt-Ansatz

Prüfen Sie jede geplante Verarbeitung systematisch auf ihre Rechtsgrundlage. Erstellen Sie eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung, die alle Risiken und Schutzmaßnahmen dokumentiert. Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Zugriff auf besondere Kategorien personenbezogener Daten oder schaffen Sie dafür spezielle Schutzmaßnahmen.

Schulung und Sensibilisierung

Schulen Sie alle Nutzer umfassend über die Funktionsweise von Copilot, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und den verantwortungsvollen Umgang mit der KI-Assistenz. Nur informierte Nutzer können die Technologie verantwortungsvoll einsetzen.

Governance und Kontrolle

Etablieren Sie klare Governance-Prozesse für den Einsatz von Copilot. Definieren Sie, wer die Technologie unter welchen Umständen nutzen darf, und schaffen Sie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung.

Fazit: Innovation braucht verantwortungsvolle Regulierung

Microsoft 365 Copilot eröffnet zweifellos neue Horizonte in der täglichen Arbeit und kann die Produktivität erheblich steigern. Die KI-gestützte Assistenz bietet faszinierende Möglichkeiten für effizienteres Arbeiten und bessere Entscheidungen.

Doch gerade bei hochautomatisierten Systemen, die tief in sensible Daten eingreifen und neue Erkenntnisse generieren, ist Datenschutz keine bloße Option, sondern eine unverzichtbare Pflicht. Unternehmen und kirchliche Einrichtungen, die Copilot verantwortungsvoll einsetzen möchten, müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen von Anfang an mitdenken und in ihre Implementierungsstrategie integrieren.

Nur durch eine ausgewogene Balance zwischen Innovation und Datenschutz lassen sich die Potenziale der künstlichen Intelligenz voll ausschöpfen, ohne die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gefährden.

Sie wünschen weitere Informationen oder eine individuelle Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn!