Meta trainiert seine KI mit Nutzerdaten: So können Sie widersprechen

Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, die Daten seiner Nutzer zur Weiterentwicklung seiner künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Wer seine persönlichen Daten schützen möchte, hat noch bis zum 26. Mai 2025 Zeit, Widerspruch einzulegen. Diese Änderung betrifft Millionen von Menschen allein in der EU.

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie bei einem der Meta-Dienste registriert sind, haben Sie vermutlich bereits eine E-Mail erhalten. Darin informiert das Unternehmen über die geplante Verwendung Ihrer Nutzerdaten zum Training seiner KI-Modelle.

Die Informationen in der Mail sind teilweise vage formuliert. Es ist von der Verarbeitung von „Aktivitäten“ die Rede – ein unscharf definierter Begriff, der verschiedene Arten von Nutzungsdaten umfassen könnte. Laut Meta sollen nur öffentliche Inhalte wie Name, Profilbild und Posts verwendet werden. Private Profile seien ausgenommen.

Dennoch empfiehlt es sich, vorsorglich Widerspruch einzulegen – auch wenn Ihr Profil aktuell auf „privat“ gestellt ist. So sind Sie auch geschützt, falls Sie Ihr Profil später einmal auf „öffentlich“ umstellen sollten.

Die Neuregelung gilt offiziell nur für volljährige Nutzer ab 18 Jahren. Allerdings bleibt unklar, was mit den Daten von Jugendlichen geschieht, sobald diese das 18. Lebensjahr erreichen. Eltern sollten daher sicherheitshalber auch für minderjährige Kinder Widerspruch einlegen.

Als rechtliche Grundlage beruft sich Meta auf ein „berechtigtes Interesse“ zur Weiterentwicklung seiner KI – eine zwar zulässige, aber häufig umstrittene Rechtsgrundlage.

Facebook und Instagram: Fast identische Benachrichtigungen

Die E-Mails, die an Facebook- und Instagram-Nutzer verschickt wurden, sind inhaltlich nahezu identisch. Der wichtigste Bestandteil ist jeweils der Link zum Widerspruch – denn nur durch aktives Handeln können Sie verhindern, dass Ihre Daten verwendet werden.

So legen Sie Widerspruch ein

Es gibt zwei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen: per Weblink oder direkt in der App. Wir zeigen hier nur ein grundsätzliches Vorgehen und ohne Gewähr, denn das Vorgehen kann sich je nach Version der App und des Betriebssystem unterscheiden.

Per Weblink:

Klicken Sie auf den entsprechenden Link und melden Sie sich in Ihrem Account an. Nach der Anmeldung werden Sie zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie mit einem Klick Ihren Widerspruch bestätigen können.

Direkt in der App:

Facebook:

  • App starten und einloggen
  • Auf das Menü klicken
  • Nach unten scrollen und „Hilfe und Support“ auswählen
  • „Datenschutzrichtlinie“ anklicken
  • Auf das im Text verlinkte Wort „Widersprechen“ klicken
  • Ganz nach unten scrollen und auf „Senden“ klicken – eine Bestätigung erscheint

Instagram:

  • App starten und einloggen
  • In die Einstellungen gehen und ganz nach unten scrollen
  • „Info“ auswählen, dann „Datenschutzrichtlinie“
  • Auf „Widersprechen“ klicken (im Text verlinktes Wort)
  • Nach unten scrollen und „Senden“ klicken – Bestätigung erscheint

WhatsApp: Besonderheiten bei der KI-Nutzung

Bei WhatsApp gibt es im Gegensatz zu Facebook und Instagram keine öffentlichen Inhalte, die zum Training der KI genutzt werden dürften. Dennoch führt Meta hier mit „Meta AI“eine neue Funktion ein, die als virtueller Chatpartner agiert – sowohl in Einzel- als auch in Gruppenchats.

Diese Funktion kann nicht deaktiviert werden, wird aber nur aktiv, wenn Sie die KI direkt ansprechen. Meta AI funktioniert wie ein virtueller Assistent, der auf Fragen antwortet oder Informationen liefert.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Meta AI:

  • Alle Inhalte, die in einem Meta AI-Chat eingegeben werden, werden verarbeitet und gespeichert
  • In der EU werden diese Daten laut Meta nicht zum Training der KI verwendet
  • Die Inhalte können jedoch von Meta gelesen, verarbeitet und gegebenenfalls weitergegeben werden
  • Während normale WhatsApp-Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, gilt dies nicht für Chats mit Meta AI, da die KI hier als aktiver Teilnehmer fungiert

Was Sie niemals mit Meta AI teilen sollten

Aus Sicherheitsgründen sollten Sie in Meta AI-Chats keine sensiblen Informationen eingeben – weder im Einzel- noch im Gruppenchat:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Finanzdaten: Bankverbindungen, Kreditkartennummern, Passwörter
  • Gesundheitsdaten: Informationen zu Krankheiten, Medikamenten oder Behandlungen
  • Private Inhalte: Besondere Vorsicht ist bei Gruppenchats geboten, da dort auch Daten anderer Personen betroffen sein können

Tipp: Sie können den Chatverlauf mit Meta AI regelmäßig löschen, um ihn zumindest aus Ihrer Chatliste zu entfernen.

Fazit

Meta plant, die Daten seiner Nutzer zur Weiterentwicklung seiner KI zu verwenden – auch in Europa. Wer nicht möchte, dass seine Inhalte analysiert und verwendet werden, sollte spätestens bis zum 26. Mai 2025 aktiv Widerspruch einlegen.

Der Prozess ist einfach – entweder über den Link in der E-Mail oder direkt in der App. Besonders bei der Nutzung von Meta AI in WhatsApp empfiehlt sich größte Datensparsamkeit. Denn was einmal mit der KI geteilt wurde, kann verarbeitet und gespeichert werden – auch wenn es später gelöscht wird.

Ihre Daten gehören Ihnen – nutzen Sie Ihr Recht, sie zu schützen.

Wenn Sie Beratung zum Thema Datenschutz oder auch Künstlicher Intelligenz wünschen, dann kontaktieren Sie uns gerne.

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