Sofern Sie als Medienanbieter, durch die Bereitstellung von redaktionell-journalistische Angebote auf Ihrer Internetseite, die verantwortlichen Person im Impressum mit „Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ bezeichnen, besteht Handlungsbedarf. Seit 07.11.20 ist der MStV in Kraft. Die Formulierung ist zu ändern in „Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV“.

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