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Im Art. 15 DSGVO wird das Auskunftsrecht geregelt: So hat jede betroffene Person ein Anrecht auf Auskünfte zu dem Zweck und der Art der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber nicht ausreichend Auskunft erhalten und ging deshalb vor Gericht.

 

 

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